"Das LG Karlsruhe und OLG Karlsruhe behalten ihre bankenfreundliche Linie bei, also im Zweifel für die Bank", zeigte sich Bendlin von dem Urteil enttäuscht. DasLandgericht Karlsruhe hatte bereits im Dezember eine Schadensersatzklage Bendlins abgewiesen. Der Fall sei verjährt, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Das OLG Karlsruhe folgte jetzt dem Landgericht und wies am Dienstag die Klage zurück.
Bereits bei der Verhandlung am 26. Juli äußerte der Vorsitzende Richter beim OLG Karlsruhe, Bernd Müller-Christmann, Zweifel daran, ob der Kläger tatsächlich 1994 noch nicht geahnt haben könnte, dass eine fehlerhafte Anlagenberatung stattgefunden habe. "Bendlin könnte zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst haben, dass er über gewisse Umstände nicht vollständig aufgeklärt wurde", so Müller-Christmann. Wäre dem so, dann seien nach derzeitiger Gesetzeslage etwaige Ansprüche verjährt. Das OLG wies die Klage daher ab.
Aussage gegen Aussage
Der 63-Jährige verklagte seine Bank wegen mangelhafter Bankberatung und forderte rund 85.000 Euro Schadensersatz von der Spar- und Kreditbank Karlsruhe für einen heute praktisch wertlosen Immobilienfonds. Der Diplom-Ingenieur hatte in den Jahren 1992 bis 1994 110.000 D-Mark in geschlossene Immobilien-Fonds investiert. Die Fonds von Bendlin sind mittlerweile überschuldet, das Geld weg. Er wirft daher seiner Bank vor, sie hätte ihn damals falsch beraten und über bekannte Risiken sowie Provisionszahlungen nicht aufgeklärt. DieBankbehauptet, Bendlin sei 1994 ausreichend beraten worden.
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kunde sein Geld in ein Immobilienprojekt, er wird sozusagen Miteigentümer einer Immobilie. Der wirtschaftliche Erfolg steht und fällt damit, wie erfolgreich das Gebäude vermietet werden kann. Steht das Objekt länger leer, droht im schlimmsten Fall der Totalverlust der Anlagegelder.

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