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Karlsruhe: Falsche Bankberatung: Klage vor Karlsruher Landgericht abgewiesen

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Falsche Bankberatung: Klage vor Karlsruher Landgericht abgewiesen

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    (Symbolbild).
    (Symbolbild). Foto: Archiv

    Bendlin verließ sich Anfang der 1990er Jahre auf die Beratung seiner Bank. Er investierte insgesamt 110.000 Deutsche Mark in geschlossene Immobilienfonds. Doch man habe ihm ein "faules Ei ins Nest gelegt", sagt der 63-Jährige heute. Dabei erhoffte sich Bendlin eine solide Anlage für seine Alterssicherung. Mittlerweile sind die Fonds überschuldet, sein Geld damit so gut wie weg. Bendlin fühlte sich von seiner Bank getäuscht, gründete den Verein "Geschädigte Genossenschaftlicher Immobilienfonds" und zog vor Gericht.

    Der Diplom-Ingenieur forderte in einer Güteverhandlung vor dem Landgericht in Karlsruhe rund 85.000 Euro Schadensersatz von seiner Bank für einen heute ruinierten Immoblienfonds. Bendlin hatte im Jahr 1994 30.000 D-Mark in den Fonds investiert. Bendlin wirft der Bank vor, sie hätte ihn damals falsch beraten und über bekannte Risiken nicht ausreichend aufgeklärt. Die Klage wurde nun abgeweisen: Der Fall sei verjährt, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung.

    Kläger erwägt Berufung

    Bendlin zeigte sich von der Begründung des Urteils überrascht. "Verjährung erscheint für mich nicht plausibel. Ich werde das Urteil mit meinem Anwalt besprechen und angemessen reagieren", so Bendlin kämpferisch. Schließlich könne ein Betroffener oft erst  zu einem deutlich späteren Zeitpunkt beurteilen, ob die Beratung ausreichend war - oder ob Risiken verschwiegen wurden. "Dieses Urteil entspricht nicht meinem Rechtsempfinden. Ich dachte man würde meiner Aussage mehr Glauben schenken", ist der Kläger enttäuscht. Bendlin erwägt in Berufung zu gehen. Dann müsste das Oberlandesgericht (OLG) in nächster Instanz entscheiden.

    Etwa ein Dutzend weiterer enttäuschter Anleger verfolgten im Saal 10 die Urteilsverkündung. Viele hatten sich wohl einen Präzedenzfall versprochen.

    Bank fühlt sich bestätigt

    Die Spar-und Kreditbank sah die Abweisung der Klage positiv: "Wir freuen uns über das Urteil und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt. Um das Urteil abschießend würdigen zu können müssen wir jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", teilte Ulrike Bantle, Bereichsleiterin Vermögensberatung der Spar- und Kreditbank, auf Anfrage von ka-news mit.

    Da die Klage allerdings wegen Verjährung abgewiesen wurde, bestätigt das Urteil nicht explizit, dass die Berater der Spar- und Kreditbank im Fall Bendlin ausreichend Zeit in ihre Beratungen investiert und auf alle möglichen Risiken hingewiesen haben. "Uns ist wichtig zu sagen, dass wir an der inhaltlichen Qualität unserer Beratung - damals und heute - keinen Zweifel haben", widerspricht Bantle. "Die Berater haben ausreichend Zeit, unserem hohen Qualitätsanspruch in ihren Beratungen nachzukommen. Mit dem Kunden werden bei risikobehafteten Anlagen auf der Basis detaillierter Produktinformationen alle erkennbaren Risiken besprochen."

    Hintergrund: Was sind geschlossene Immobilienfonds?

    Bei einem geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kunde sein Geld in ein Immobilienprojekt. Der Anleger wird mit der Vertragsunterzeichnung Miteigentümer einer Immobilie, die ein Bürogebäude, ein Gewerbepark, aber auch eine Seniorenresidenz sein kann. Lässt sich das Objekt allerdings nicht wie geplant vermieten, wackelt das gesamte Anlagenkonzept. Denn der wirtschaftliche Erfolg von geschlossenen Fonds steht und fällt damit, wie erfolgreich das Gebäude vermietet werden kann. Steht das Objekt länger leer, droht im schlimmsten Fall sogar der Totalverlust der Anlagegelder.

    Bei einem offenen Immobilienfonds hingegen gibt es die Möglichkeit Objekte zu kaufen und verkaufen, damit ist das Risiko besser steuerbar. Diese Option gibt es bei einem geschlossenen Immobilienfonds nicht. Bei geschlossenen Immobilienfonds besteht daher ein höheres Risiko.

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