Nachdem der 22-jährige ehemalige Bundeswehrsoldat beim Prozessauftakt am Freitag geschwiegen hat, äußerte er sich am Dienstag erstmals zum Vorwurf des Totschlags vor dem Karlsruher Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, am 18. November nach dem KSC-Heimspiel gegen Zwickau im Schlossgarten einen 35-Jährigen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer schlug mit dem Kopf auf den Boden auf und starb zwei Tage später an den Verletzungen.
Der ehemalige Bundeswehrsoldat, der im Rahmen seines Dienstes auch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert hat, wollte beim Prozessauftakt keine Angaben zur Tat machen, da eine psychologische Sachverständige nicht an dem Termin teilnehmen konnte. Selbst wollte sich der Angeklagte am zweiten Prozesstag nicht äußern: Er ließ eine schriftliche Einlassung von seinem Verteidiger verlesen, ließ im Anschluss keine Fragen zur Tat zu.
Hat das Opfer zuerst angegriffen?
Aus Sicht des Angeklagten sei der Faustschlag demnach nicht unvermittelt geschehen, wie es in der Anklageschrift zunächst hieß. Vielmehr habe es bereits zuvor eine verbale und körperliche Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer gegeben. Ursache sei ein Scherz gewesen: Der Angeklagte habe sich einen Spaß erlaubt und einem KSC-Fan in einer anderen Gruppe die Mütze vom Kopf genommen.
Daraufhin hätten der 35-Jährige und sein Begleiter eingegriffen und es sei zunächst zu einer Diskussion gekommen. Dann habe der 35-Jährige laut Angeklagten mit beiden Händen gegen die Brust des 22-Jährigen gestoßen - dieser habe dann mit der Faust gegen die Brust seines Kontrahenten schlagen wollen, aber aufgrund seiner Alkoholisierung den Kopf getroffen. Doch die Stärke der Alkoholisierung wurde am Dienstag in Frage gestellt: So sei der 22-Jährige weder durch Lallen, noch durch einen unsicheren Gang aufgefallen, sagen andere Zeugen.
Von den "Scherzen" des Angeklagten selbst hätten der 35-Jährige Bruchsaler und sein Begleiter nichts mitbekommen, gibt Letzterer am Dienstag zu Protokoll. Sie seien allerdings noch von anderen gewarnt worden, dass zwei streitlustige Männer im Schlosspark unterwegs seien. Diesen war der 35-Jährige und sein Begleiter wenig später begegnet. Der Begleiter habe die beiden Jüngeren dann aus Zivilcourage angesprochen.
Opfer und Freund wollten Pöbelei beenden
Der Schilderung des Angeklagten stimmte er bei der Vernehmung nicht zu: So sei es vor dem Schlag zu keiner handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen - der 35-Jährige habe sich gar aus dem Konflikt nahezu komplett herausgehalten. Der Zeuge selbst habe die beiden Jüngeren angesprochen, dass sie keine anderen Leute anpöbeln sollen. Daraufhin habe der Begleiter des späteren Opfers schließlich nur die Kappe des Begleiters des Angeklagten von dessen Kopf geschnippt - der Konflikt sei dann aus seiner Sicht beendet gewesen.
An das vom Kopf schnippen der Kappe konnte sich dieser wiederum nicht erinnern. "Ich kann mir den Schlag eigentlich nicht erklären", so der Freund des Angeklagten. Er habe auch keine Ahnung wie es generell zum Zusammentreffen kam. Allgemein könne sich der Begleiter des Angeklagten nur an wenig erinnern: Wie auch sein Kumpel habe er vor und während dem Spiel einiges an Bier getrunken, weshalb seine Erinnerung getrübt sei. Ein paar Biere hätten aber auch sowohl das Opfer, als auch dessen Spielbegleitung getrunken.
Donnerstag könnte das Urteil fallen
Im Laufe des Dienstags werden noch eine ganze Reihe weiterer Zeugen vernommen: Nach Spielende waren viele Menschen durch den Schlossgarten auf dem Heimweg und konnten die Situation beobachten. So soll ein deutlicheres Bild der Tat gezeichnet werden. Nach derzeitigem Stand wird am Donnerstag mit einem Urteil gerechnet.
Der Artikel wurde nachträglich angepasst.
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