Karlsruhe Ein Beleg für ein Brötchen: Das sagen Karlsruhes Verkäufer zur Bonpflicht
Mit dem Jahreswechsel ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das für viel Diskussion sorgt - die Bonpflicht. Ob ein Brötchen beim Bäcker oder Pflaster in der Apotheke: Für jeden Kauf, der über eine elektronische Kasse abgerechnet wird, wird ab nun ein Kassenzettel gedruckt. Teure Kassenrollen und überfüllte Mülleimer: ka-news.de hat sich bei den Einzelhändlern in der Stadt umgehört.
"Den Kassenbeleg?" - wer in einem großen Supermarkt einkauft, wird sich über diese Worte nicht wundern. Neu ist das allerdings beim Bäcker. Für jede Brezel und jeden Kaffee gibt es nun seit dem 1. Januar einen Beleg. Der Hintergrund: Mit der
Bonpflicht soll Steuerbetrug vermieden werden , vor allem dort, wo mit viel Bargeld gearbeitet wird."Unsere Kunden reagieren mit Unverständnis"
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Gegenstimmen laut - auch in Karlsruhe. Besonderes Aufsehen hat die Protest-Aktion des "Gasthaus Gutenberg" erregt. Sie stellten in einer Dezemberwoche die Bonpflicht auf die Probe und druckten Beleg um Beleg. Die Zettel, die die Kunden nicht mitnahmen, zierten an Leinen aufgereiht die ganze Gaststube. "Ich musste diesen Wahnsinn mal bildlich darstellen", so Wirtin Denise Bender.

Über 1.000 Belege blieben alleine in der "Testwoche" im Gasthaus Gutenberg zurück, rund zwei Drittel aller Kunden nahmen ihre Bons nicht mit. "Es ist meines Erachtens völlig unnötiger Müll - und das in Zeiten, in denen Klimaschutz in aller Munde ist", sagt Bender im Gespräch mit ka-news.de
Hinter diesem vermeintlichen "Zettelwahnsinn" steckt ein Gesetz, das künftig Steuerbetrug verhindern soll. Es nimmt die Kassen der Verkäufer ins Visier: Jeder, der mithilfe einer elektronischen Kasse - einer sogenannten Registrierkasse - Waren oder Dienstleistungen verkauft, ist davon betroffen. Für die meisten Friseure, Cafés, Bäcker und auch Imbisse gilt ab diesem Jahr deshalb: Für jeden noch so kleinen Kauf muss dem Kunden ein Beleg angeboten werden.

Die Bonpflicht wird von vielen Seiten kritisiert, auch von Marcel und Christina Seitz, die den Südstadt-Kiosk betreiben. "Auch unsere Kunden reagieren mit Unverständnis", so die beiden im Gespräch mit ka-news.de. Was an Mehrkosten auf sie zukommt, lässt sich noch nicht beziffern. "Wir brauchen nun mindestens zwei Kassenrollen am Tag. Zusammen mit dem Thermopapier wird das ein teurer Spaß werden", sagt Marcel Seitz.

"Einer von 100 Kunden nimmt den Bon mit"
Bei der Bäckerei Hatz in der Südstadt landen die Zettel zum Großteil direkt im Mülleimer der Filiale. "Vielleicht einer von 100 Kunden nimmt den Bon mit", sagt Verkäuferin Rosemarie Eberle. "Ich finde es Unsinn – früher hat eine Kassenrolle ewig gehalten, nun haben wir an einem halben Tag schon zwei verbraucht."

Für die einen stellt die Bonpflicht eine große Veränderung dar. Für andere Betriebe geht alles seinen regulären Gang. "Für uns ändert sich nichts, wir haben schon immer Bons gedruckt", sagt Michael Zehnbauer von der Metzgerei Zehnbauer im Gespräch mit ka-news.de.
"Die Kunden schmeißen den Bon sowieso weg"
Wieder andere halten sich nicht an die neue Regel und handhaben es wie gewohnt, so auch Tom Boller mit seiner Ladengalerie am Karlsruher Werderplatz. "Für kleinere Verkäufe wie Postkarten oder einen Kaffee gebe ich keinen Bon an die Kunden", so Boller gegenüber ka-news.de. "Die Kunden schmeißen die bei nächster Gelegenheit sowieso weg."

Eines ist sicher: Meterweise zusätzliches Papier wandert seit dem 1. Januar über die Ladentheken. Eine Pflicht, die Belege auf Papier auszudrucken, gibt es allerdings nicht: Das Gesetz ist technologie-neutral formuliert. "Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben", erklärt das Bundesfinanzministerium.
So bekommen die Kunden in einigen Läden keinen Papierbeleg angeboten, sondern können den "Kassenzettel" auch digital erhalten. Eine Möglichkeit ist, den Beleg über einen QR-Code einzuscannen. In diesem Fall bleibt den Geschäften der Druck erspart.
Neben der Bonpflicht bringt das neue Gesetz eine weitere Änderung mit sich: Die Kassen müssen nachgerüstet werden. Damit eine Manipulation der Daten künftig nicht mehr möglich ist, wird in den Kassen eine Sicherheitstechnik eingebaut. Bis Ende September haben die Betriebe dafür Zeit, dann muss die Kasse den neuen Anforderungen genügen.
Das Umrüsten der Kassen aber ist teuer. "Uns hat das rund 500 Euro gekostet, wir haben eine recht einfache Kasse", teilt das Karlsruher Blumengeschäft Reichert auf Nachfrage von ka-news.de mit. Der Laden, der in der Karlsruher Oststadt liegt, hat seine Kasse bereits im vergangenen Jahr den neuen Bestimmungen angepasst. Für viele andere Geschäfte steht dieser Schritt noch bevor.

Die sogenannte Bonpflicht ist Teil des neuen Kassengesetzes, das ab dem ersten Januar 2020 in Kraft ist. Es soll elektronische Kassen gegen Steuerbetrug sicher machen. Das Problem: Die digitalen Aufzeichnungen der Kassen können bislang oft unerkannt gelöscht werden.
Dem möchte das Gesetz entgegen wirken. Zum einen müssen die Kassen technisch umgerüstet werden. Indem die Geräte die Umsätze protokollieren, soll künftig jeder einzelne Kaufvorgang nachverfolgt werden können. Bis Ende September 2020 haben die Betriebe Zeit, ihre Kassen den neuen Bestimmungen anzupassen.
Zum anderen geht mit dem neuen Gesetz die Belegpflicht einher. Wer mithilfe einer solchen elektronischen Kasse arbeitet, ist seit dem Jahreswechsel verpflichtet, einen Beleg zu drucken. Eine Pflicht, eine solche elektronische Kasse - auch Registrierkasse genannt - zu verwenden, gibt es in Deutschland nicht.
Insofern ändert sich beispielsweise für viele Wochenmarktstände nichts, die über kein solches Kassensystem verfügen. Insgesamt kommen für die Umrüstung der Kassen ein Aufwand von 470 Millionen Euro auf die Wirtschaft zu, geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2016 verabschiedet.
Zu Teil 2: Die "Bonpflicht" ist da: 5 Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz

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08.01.2020 15:26 Uhr
07.01.2020 15:48 Uhr
07.01.2020 16:00 Uhr
Ernsthaft: wird Zeit, dass die Leute alle angemeldet arbeiten, nur so kommt Geld in die Sozialkassen und die jungen Leute, die jetzt so ihr Studium aufbessern, werden mal irgendwann froh darüber sein, dass sie da schon angemeldet waren. Ausserdem sind sie bei einem Arbeitsunfall versichert.
07.01.2020 12:57 Uhr
07.01.2020 20:04 Uhr
Heute in meinem Zeitungsladen, die Verkäuferin hat mich kurz angeschaut, ich habe den Kopf geschüttelt, somit ist die Sache mit den Bons für alle Zeiten geklärt. 😊
08.01.2020 03:07 Uhr
Das war ein Club für besondere Dienstleistungen am Manne und ein Zuhälter (Türsteher, Aufsichtspersonal oder was auch immer) wollte keinen Bon geben, die Damen waren ohnehin nur Angestellte. Dann kam die Polizei und es musste ein Bon geschrieben werden. Man hat dann gerätselt: 1. wofür man das als Kunde braucht (Finanzamt?) und 2. was als Leistungsbeschreibung aufgeführt war.
Da kann man nur sagen: mehr Mut meine Herren! Nur so kann dem weitverbreiteten Treiben mit unangemeldetem Personal für Sexdienstleistungen ein Ende gemacht werden.
08.01.2020 09:20 Uhr
Er hatte wohl vorher schon öfters gehört das die Weihnachtsfeier toll war, und die Preise die seine Firma bezahlt hat haben die extra ausgaben für die Feier wohl auch gedeckt
Fänds in generellen aber gut, wenn in diesen Bereich die geldflüsse transparenter werden - das schreckt zwar dem ein oder anderer Kunden ab zeigt aber evtl auch ob die Damen für sich oder für ihren Zuhälter arbeiten.
08.01.2020 13:55 Uhr
Und: Man darf Geschäftspartnern genau ein Geschenk bis 35 Euro machen, worunter eine Feier nicht fällt.
08.01.2020 15:16 Uhr
Die Quittung wird es aber vermutlich auch für die Interne Buchführung geben müssen, keine Ahnung wie dies am Ende verrechnet wird. Ob die Bauern(Zulieferer) hier die eigl. als Gewinn bei sich hätten versteuern müssen, so ist es ja wenn einen der Chef ein zu teures Geschenk macht.
Bei Dienstleistungen halte ich aber allgemein die Bewertung für schwierig.
Die Art der 'Unterhaltung' war ja früher auch bei größeren Firmen vorgekommen, auch da dieses Pinkante Detail evtl auch dem Mitarbeiter bindet.
08.01.2020 15:21 Uhr