Der Jahreswechsel hat nicht nur Raketen, Böller und Sekt mit sich gebracht, sondern auch ein neues Gesetz. Es schreibt Betrieben vor, für jede Dienstleistung oder Ware einen Bon auszustellen. Allerdings gilt das nicht für alle Betriebe, denn: auf die Kasse kommt es an. Für mehr Infos rund um die "Belegpflicht" - klicken Sie sich durch unser FAQ.
Zu Teil 1: Ein Beleg für ein Brötchen: Das sagen Karlsruhes Verkäufer zur Bonpflicht