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Karlsruhe: 78 Wahllokale, 1.900 Helfer: ka-news erklärt die OB-Wahl in Karlsruhe - Teil 2

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78 Wahllokale, 1.900 Helfer: ka-news erklärt die OB-Wahl in Karlsruhe - Teil 2

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    Auch wer sich nicht offiziell um das Amt des Stadtoberhaupts bewirbt, kann neuer OB in Karlsruhe werden. "Das Kommunalwahlrecht sieht auf dem amtlichen Stimmzettel eigens eine Freizeile vor, die die Bürger zum Eintrag einer Person - unabhängig von den auf dem Stimmzettel eingedruckten Bewerbern - verwenden können", berichtet Pedro Keller, Leiter der Karlsruher Wahlgeschäftsstelle im Gespräch mit ka-news.

    1.900 Wahlhelfer begleiten die Wahl in den 78 Wahllokalen

    Hierbei handele es sich dann um eine gültige Stimme, die in die Statistik eingeht. Wenn also der nette Nachbar oder der Lieblingskollege genügend Stimmen bekommen würde, könnte er die OB-Wahl regelrecht aufmischen. Aber dass dieser Fall eintritt, scheint bei rund 220.000 Wahlberechtigten doch eher unwahrscheinlich.

    Damit die Wahl - unabhängig für wen letztendlich gestimmt wird - auch problemlos über die Bühne geht, werden um die 1.900 Wahlhelfer in den 78 Karlsruher Wahllokalen die Abstimmung begleiten. Und auch für die eingeschränkten Karlsruher Wähler gibt es gute Nachrichten: 52 Wahllokale sind am 2. Dezember barrierefrei zugänglich und erleichtern Menschen mit Behinderung die Stimmabgabe. Der Behindertenbeirat der Stadt hatte aufgefordert zu prüfen, welche Wahllokale durch provisorische Rampen leichter zugänglich gemacht werden könnten. "Diese Abstimmungsräume sind auf der Stimmbenachrichtigung mit dem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet", so Keller.

    Neubewerbungen sind auch zum zweiten Wahlgang möglich

    Gewählt wird das künftige Stadtoberhaupt auf acht Jahre. Sollte nach dem ersten Wahlgang keiner der derzeit fünf OB-Kandidaten (vielleicht bald acht) eine absolute Mehrheit (über 50 Prozent aller Stimmen) haben, wird es am 16. Dezember einen entscheidenden zweiten Wahlgang geben. Hierbei scheiden erfahrungsgemäß die schwächeren Kandidaten aus, der zweite Wahlgang konzentriert sich dann häufig auf die aussichtsreichsten Kandidaten.

    Aber so muss es nicht kommen. Die Ausschreibung zum Karlsruher OB-Posten stellt in Aussicht, dass sich neue Kandidaten für den zweiten Wahlgang bewerben können. "Neue Bewerbungen aus Anlass einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl können schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist vom 3. Dezember bis 5. Dezember, 18 Uhr, mit den genannten Unterlagen und Vermerk 'Oberbürgermeisterwahl' eingereicht werden", heißt es in der Ausschreibung der Stadt. Es gelten hierbei die Vorschriften, die auch bei der ersten Bewerbungsphase gültig waren.

    Lesen Sie hier den ersten Teil zu den Fragen rund um die Oberbürgermeisterwahl am 2. Dezember in Karlsruhe.

    Was wollen Sie von den fünf OB-Kandidaten wissen? Am Dienstag, 30. Oktober, haben Sie die Möglichkeit beim ka-news-Schlagabtausch den Bewerbern auf den Zahn zu fühlen. Sie haben schon jetzt Fragen an die Karlsruher OB-Kandidaten? Schreiben Sie uns über das ka-Reporter-Formular.

    Alle Infos rund um die Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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