Niko Fostiropoulos, Friedemann Kalmbach, Frank Mentrup, Ingo Wellenreuther oder doch Jürgen Wenzel? Am 2. Dezember haben die Karlsruher Bürger die Qual der Wahl - zwischen fünf Bewerbern müssen sie wählen, wer sie als Stadtoberhaupt vertreten soll. Bleibt es denn auch bei fünf Kandidaten? Die Bewerbung für den OB-Posten ist noch bis zum 5. November möglich.
OB-Kandidaten müssen 25 Jahre sein - aber nicht älter als 65
Und drei weitere Kandidaten stehen schon in den Startlöchern, ihre Bewerbung offiziell bekannt zu geben. Das verrät Pedro Keller, der Bereichsleiter der Karlsruher Wahlgeschäftsstelle, im Gespräch mit ka-news: "Drei weitere Bewerbungen auf den Posten sind bei der Stadt eingegangen. Weitere Informationen zu den Kandidaten - wie die Namen - folgen bald."
Zur Wahl zum Karlsruher OB zugelassen sind deutsche Staatsbürger nach Paragraph 116 des Grundgesetzes sowie europäische Staatsbürger, die jeweils "seit mindestens drei Monaten in Karlsruhe ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben". Das geht aus der offiziellen Stellenausschreibung der Stadt Karlsruhe hervor (Link auf Pdf-Dokument). Neben der Verpflichtung, das Grundgesetz zu achten, müssen "die Bewerber am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben". Nicht zugelassen ist ein Bürger, "der wegen einer vorsätzlichen Tat von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führt", so Keller weiter.
OB-Bewerber brauchen 250 Unterstützerunterschriften
Seit 22. September läuft die Bewerbungsphase - Frank Mentrup nutzte diesen Termin, um seine Wahlunterlagen gleich um Mitternacht einzuwerfen. Am selben Tag folgten nach Bereichsleiter Keller die bisher bekannten Kandidaten Wellenreuther, Kalmbach, Wenzel und auch Fostiropoulos. "Alle Bewerbungen gelten als zeitgleich zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingegangen", erklärt Keller. Deshalb entscheide das Los in einer öffentlichen Sitzung des Wahlauschuss, welcher der fünf Namen ganz oben auf dem Wahlzettel stehen wird. "Alle anderen Bewerbungen schließen sich in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs auf dem Stimmzettel an."
Der formlosen Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Oberbürgermeisterwahl" - adressiert an OB Fenrich, den Leiter des Gemeindewahlausschusses - müssen drei (bei Unionsbürgern vier) Anlagen beigefügt werden. Neben einer eidesstattlichen Erklärung, dass der OB-Bewerber nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und einer vom Hauptwohnort bescheinigten Wählbarkeitsbescheinigung, muss eine Unterstützerliste mit 250 Unterschriften eingereicht werden.
Können auch Personen gewählt werden, die nicht auf dem Wahlzettel stehen? Morgen der 2. Teil auf ka-news
Diese müssen, so die Stellenausschreibung der Stadt weiter, einzeln und auf amtlichen Formblättern eingereicht werden - die Unterstützer müssen bei der Unterzeichnung volljährig sein. Noch bis zum 5. November können potentielle Bewerber ihre Unterlagen an den scheidenden OB Fenrich senden und sich zur Wahl aufstellen lassen. Wie die Stadt weiter ankündigt, haben alle Bewerber am 15. November die Chance, sich in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Wie viele offizielle Bewerber es denn dann sein werden, bleibt weiterhin abzuwarten. "Bewerber, die die formalen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden vom Gemeindewahlausschuss auch zugelassen", sagt Keller gegenüber ka-news.
Ob auch Personen gewählt werden können, die überhaupt nicht auf dem Wahlzettel stehen oder wie viele Wahlberechtigte den OB in welchen Wahllokalen wählen, erfahren Sie am Mittwoch bei ka-news.
Was wollen Sie von den fünf OB-Kandidaten wissen? Am Dienstag, 30. Oktober, haben Sie die Möglichkeit beim ka-news-Schlagabtausch den Bewerbern auf den Zahn zu fühlen. Sie haben schon jetzt Fragen an die Karlsruher OB-Kandidaten? Schreiben Sie uns über das ka-Reporter-Formular.
Alle Infos rund um die Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe haben wir hier für Sie zusammengestellt.