Seit 24. November ist die 3G-Regel nun auch im öffentlichen Verkehr Karlsruhes wirksam. Das wirft einige Fragen auf, allen voran die wie der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) die Einhaltung dieser von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahme durchsetzen möchte. Tatsächlich seien dabei immer noch einige Faktoren zu klären, bei anderen wiederum, müsse man sich nach den personellen Kapazitäten des KVV richten.

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"Wir können Busse und Bahnen nur stichprobenartig kontrollieren", sagt Alexander Pischon, kaufmännischer Geschäftsführer des KVV. "Andere Optionen sind kaum realistisch. Wenn wir jeden einzelnen Fahrgast von den Bus- oder Bahnfahrern kontrollieren lassen, werden wir nicht nur die Aufgabenbereiche der Fahrer überschreiten, wir würden auch den Verkehr massiv aufhalten", erklärt er.

Alexander Pischon, kaufmännischer Geschäftsführer des Karlsruher Verkehrsverbundes.
Alexander Pischon, kaufmännischer Geschäftsführer des Karlsruher Verkehrsverbundes. | Bild: Lars Notararigo

Es soll also ähnlich der regulären Fahrscheinkontrolle immer wieder zu unangekündigten Überprüfungen kommen. "Wir werden zu diesem Zweck eng mit der Polizei und dem Ordnungsamt zusammenarbeiten und stehen bereits in regem Kontakt", so der KVV-Chef. "Vielleicht wird es auch mal eine große Kontrollaktion geben, aber da haben wir noch kein Konzept ausgearbeitet." Wo die Planung ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, sei in puncto Bußgeld.

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"Die genaue Höhe des Bußgeldes, sollte jemand ohne Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung erscheinen, wird vom Land festgelegt. Momentan können wir also keine verbindlichen Aussagen darüber treffen", meint Pischon. Auch ob die Strafzahlungen in einem ähnlichen Bereich wie das Fahren ohne Maske liegen solle - nämlich bei 100 Euro - könne derzeit noch nicht vorausgesagt werden.

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