Eine Ausnahme seien Schüler, die ohnehin für den Unterricht getestet würden. Diese müssten nur auf Verlangen ihren Schülerausweis vorzeigen. Kinder unter sechs seien von der 3G-Regel im ÖPNV ausgenommen. Eine Maskenpflicht gilt neben den 3G-Regeln auch weiterhin.

"Viele Detailfragen der 3G-Regelung im ÖPNV sind nach wie vor ungeklärt. Weder Bund noch Länder haben den Verkehrsunternehmen in Deutschland bislang genauere Vorgaben zur Umsetzung der Regel in der Praxis oder etwa zur Sanktionierung von Verstößen gemacht", heißt es seitens des KVV.
Die im Gesetz verankerten Regelungen sollen bundesweit zunächst bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate sei möglich.