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Ettlingen: Rathaus-Zoff: Ein Jahr nach dem Karnevals-Klapps - Büssemaker verliert vor Gericht

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Rathaus-Zoff: Ein Jahr nach dem Karnevals-Klapps - Büssemaker verliert vor Gericht

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    Gabriela Büssemaker
    Gabriela Büssemaker Foto: Archiv

    Büssemaker hatte Fedrow vorgeworfen, sie bei einer Fastnachtsveranstaltung vor etwa einem Jahr tätlich angegriffen und an der Schulter verletzt zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten zur Einstellung des Verfahrens. Einerseits wegen fehlender Nachweisbarkeit, soweit Fedrow vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt wurde, und andererseits wegen geringer Schuld im Hinblick auf den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung.

    Büssemaker bekommt kein Geld

    In einer Pressemitteilung wurde daraufhin unter dem Namen und unter der Kanzleianschrift der Rechtsanwälte von Fedrow mitgeteilt, dass dieser rehabilitiert sei und die Staatsanwaltschaft den unwahren Vorwurf der Körperverletzung aufgedeckt habe.

    Da das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren aber nur teilweise wegen erwiesener Unschuld und im Übrigen wegen geringer Schuld eingestellt worden war, gaben die beiden Rechtsanwälte auf Abmahnung von Büssemaker und im Hinblick auf ein bevorstehendes Schlichtungsgespräch beim Regierungspräsidenten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, mit der sie sich verpflichteten, solche Behauptungen nicht zu wiederholen. Sie weigerten sich allerdings, die für Büssemaker entstandenen anwaltlichen Abmahnkosten zu ersetzen und ihr Auskunft über die Verbreitung der Pressemitteilung zu geben.

    Diese Ansprüche hat Büssemaker mit ihrer Klage gegen die beiden Rechtsanwälte weiterverfolgt und zugleich die Feststellung beantragt, dass ihr aufgrund der unrichtigen Pressemitteilung Schadensersatzansprüche zustehen.

    Das Landgericht hat jetzt die Klage abgewiesen, weil nicht nachgewiesen sei, dass die beiden beklagten Rechtsanwälte die Pressemitteilung tatsächlich verfasst und verbreitet hätten. Soweit Auskunft über den Verteiler der Pressemitteilung verlangt werde, hätten sich die Beklagten in der Unterlassungserklärung hierzu zwar verpflichtet. Da aber die Verbreitung der Pressemitteilung durch die Beklagten nicht nachgewiesen sei, könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass sie den Verteiler kennen, weshalb ihnen die Auskunft unmöglich sei.

    Büssemaker und Fedrow streiten sich schon lange

    Büssemaker und Fedrow sind schon seit längerer Zeit in persönliche Streitereien verwickelt. Spätestens seit Fedrow die damalige Oberbürgermeisterin bei einer Fastnachtsveranstaltungan der Schulter gepackt und sie leicht verletzt hatte, gilt das Verhältnis zwischen den beiden als zerrüttet. In Folge des Streits erteilte die Oberbürgermeisterin ihrem Bürgermeister Hausverbot.

    Im Juli wurde der Verwaltungswirt Johannes Arnold zum neuen Oberbürgermeister der Ettlingens gewählt. Mit der Wahl des neuen Bürgermeisters könnte möglicherweise auch dieses unrühmliche Kapitel der Stadt Ettlingen beendet werden.

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