Kontrolleure stellten bei der Pastamanufaktur "Zia Pina" am 15. April 2024 Abweichungen bei der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett eines Produktes fest. Wie die amtliche Lebensmittelüberwachung weiter ausführt, sei der Fettgehalt des Produktes mit 8,1 Gramm / 100 Gramm angegeben worden. Die chemische Analyse habe jedoch einen Fettgehalt von 1,6 Gramm / 100 Gramm festgestellt.
Abweichungen bei den Werten
"Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission", wird der Eintrag begründet. Laut den öffentlich einsehbaren Kontrollergebnissen wurden derartige Fehler "wiederholt festgestellt".

Der Betrieb habe für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Die Ergebnisse stehen noch aus.
"Wie Sie dem Eintrag entnehmen können, geht es nicht um Verunreinigungen, sondern um eine von der Behörde gemessene Abweichung bei den Nährwerten. Es wird aktuell untersucht, wie diese zustande kommt, also ob Messfehler, Zahlendreher oder Ähnliches der Grund sind", so die Manufaktur gegenüber ka-news.de.
Aktualisierung, 27. August: Nicht alle Einträge unbedingt "ekelig"
Laut Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sind die Behörden dazu verpflichtet, die Verbraucher unverzüglich über alle schwerwiegenden Unstimmigkeiten zu informieren. Die Ergebnisse werden auf der Verbraucherinfo-Website des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht und bleiben dort über mehrere Monate sichtbar.
Diese sogenannte Ekelliste ist nicht unumstritten. Vor allem bei Verstößen, die nicht unbedingt mit Hygienemängeln, verdorbenen Lebensmitteln oder Krabbeltieren zu tun haben.

"Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen müssen nicht unbedingt 'ekeligen' Charakters sein, wie man das den umgangssprachlich genannten 'Ekelliste' aufgeführten Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vielleicht unterstellt. Es muss sich auch nicht unbedingt um "erhebliche" Mängel handeln", teilt das Landratsamt Karlsruhe am Montagnachmittag auf Nachfrage der Redaktion mit.
Wie eine Lebensmittelkontrolle konkret abläuft erfahrt ihr in diesem Artikel: www.ka-news.de/2869034
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