Der Regierungspräsident werde sich vor dem Gespräch nicht zum dem Fall äußern, teilte das Regierungspräsidium auf ka-news-Anfrage mit. Das Gespräch werde ergebnisoffen geführt und es müsse abgewartet werden, welchen Verlauf es nimmt, heißt es weiter.
"Unser Wunsch und Ziel ist es, eine gütliche Regelung herbeizuführen", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Mangold, einer der Rechtsvertreter Fedrows, gegenüber ka-news. Im besten Fall versichern sich beide Kontrahenten gegenseitiges Wohlverhalten und die Suspendierung von Fedrow wird zurückgenommen, so Fedrows Anwalt. "Wir werden versuchen, mit den Anwälten Büssemakers eine gemeinsame Linie zu finden und versuchen, so das Feuer aus dem Öl zu nehmen."
Kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung?
Gabriela Büssemaker wird von der Rechtsanwältin Katharina Ludwig vertreten. "Ich werde über den Gesprächsverlauf keine Prognose abgeben. Es handelt sich hierbei um eine interne Angelegenheit und wir wollen die Sache ruhig und auf sachlicher Ebene besprechen", so Ludwig. "Wir wollen nicht durch öffentliche Äußerungen die Fronten im Vorfeld verhärten und beteiligen uns an keiner Schlammschlacht in der Öffentlichkeit."
Heute um 15.30 Uhr beginnt das Gespräch zwischen den Anwälten beider Parteien im Regierungspräsidium Karlsruhe. Regierungspräsident Kühner wird an dem Gespräch als Vermittler teilnehmen und versuchen, den Ettlinger Rathausstreit einvernehmlich zu klären. Geklärt werden muss ebenfalls, ob das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde aufgrund der Vorkommnisse ein Disziplinarverfahren gegen Fedrow einleiten wird.
Trotz Schulterklopfer Verfahren gegen Fedrow eingestellt
Zum Hintergrund:Ettlingens Oberbürgermeisterin Gabriela Büssemaker beschuldigte ihren beigeordneten Bürgermeister Thomas Fedrow, er habe sie auf einer Fastnachtsveranstaltung tätlich angegriffen. Die Oberbürgermeisterin entzog Fedrow daraufhin die Führung der Dienstgeschäfte und erteilte ihm Hausverbot. In der Folge wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Fedrow ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet.
Am vergangenen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit, dass der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt sei. Die Staatsanwaltschaft sehe es demnach als erwiesen an, dass der Schlag beziehungsweise das Klopfen Fedrows auf die linke Schulter der Geschädigten Verletzungen zur Folge hatte. Die Schuld sei allerdings als geringfügig anzusehen, da bei der Tat keine schweren Verletzungen und dauerhaften Schäden verursacht worden waren.
Durch die Suspendierung wurde Fedrow deutlich vor Augen geführt, dass er sich falsch verhalten habe, so die Staatsanwaltschaft. So sehe man von weiteren strafrechtlichen Schritten gegen Fedrow ab. Der Beschuldigte selbst hatte die Behauptung von Büssemaker stets als "vollkommen abstrus und abwegig" kommentiert.