Beide Parteien seien sich darüber einig, dass die zukünftige Zusammenarbeit nicht durch Vorgänge belastet werden soll, die sich in der Vergangenheit zugetragen haben, heißt es in einer Presseerklärung des RP. Fedrow habe die Oberbürgermeisterin um Nachsicht für sein Fehlverhalten und die aufgetretenen Missverständnisse gebeten. Die Oberbürgermeisterin habe diese Entschuldigung angenommen.
Verfügung gegen Fedrow wird aufgehoben
Büssemaker habe die Verfügung vom 24. November 2010 zurückgenommen, mit der dem Ersten Beigeordneten die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt worden war, heißt es weiter. Die Oberbürgermeisterin habe die Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, ihren Antrag auf Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen Fedrow bis auf weiteres nicht zu bescheiden. Fedrow habe seinen Widerspruch gegen die Verfügung sowie den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Karlsruhe zurückgenommen.
Regierungspräsident Kühner zeigte sich erleichtert darüber, dass es mit Hilfe der Rechtsanwälte der Parteien gelungen ist, diese Vereinbarung zu erreichen.
Die Schlichtung unter den Augen von Regierungspräsident Kühner war notwendig geworden, nachdem Büssemaker von Fedrow bei einer Fastnachtsveranstaltung auf die Schulter geschlagen worden war. Daraufhin entbrannte eine öffentliche Schlammschlacht.