Das Gericht hatte am 15. November die vom KSC ausgesprochene Kündigung gegen seinen Vermarkter, die Lagardère Sports Germany GmbH, für unwirksam erklärt. Lagardère bekam daraufhin Recht und der Verein war weiterhin an seinen Vermarkter gebunden.
KSC geht in Berufung
Bereits direkt nach der Niederlage vor dem Landgericht hatte der KSC angekündigt: "Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich", so Präsident Ingo Wellenreuther.

Nun hat der KSC sein Versprechen wahr gemacht und Berufung bei der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG), eingelegt. "Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird sich nun mit der Frage befassen, ob die Kündigungen des Agenturvertrages mit der Lagardère Sports Germany GmbH rechtmäßig waren", schreibt der Verein auf seiner Homepage am heutigen Mittwoch dazu.
Worum wird gestritten?
Im Februar 2019 war bekannt geworden, dass der KSC den Agenturvertrag mit seinem Vermarkter am 10. Dezember 2018 mit Wirkung zum Ablauf des 31. März schriftlich gekündigt hat. Dabei gab der Verein an, von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das habe dem KSC nach Aussage des Vermarkters allerdings nicht zugestanden.

Trotz der Unstimmigkeiten: Von einem möglichen Rechtsstreit hatten sich beide Parteien anfangs distanziert. Ende Februar, eine knappe Woche später, dann allerdings die Nachricht: Lagardère hat vor dem Landgericht Karlsruhe Klage gegen seinen Vertragspartner, den KSC, eingereicht - und gewonnen.
Wie geht's jetzt weiter?
Mit dem Einlegen der Berufung hat der KSC nun zwei Monate Zeit, die Begründung für diesen Schritt zu formulieren - "oftmals wird allerdings eine Verlängerung dieser Frist beantragt", so eine Sprecherin des Oberlandesgerichts gegenüber ka-news.de. Danach kann der "Gegner", in dem Fall Lagardère, sich zum Sachverhalt äußern, ebenfalls mit eventueller Fristverlängerung.
Abschließend muss ein Verhandlungstermin gefunden werden. "Bis es da zu einer Verhandlung vor dem OLG kommt, kann es also noch Monate dauern!", so die Sprecherin auf ka-news.de-Nachfrage abschließend.