Die Kündigung des Vertrags am 10. Dezember 2018 war Ende vergangener Woche bekannt geworden, als der KSC sich in einer Mitteilung über die Hintergründe der Vertragsauflösung geäußert hatte. Darin gab der Verein an, von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das stehe dem KSC nach Aussage des Vermarkters allerdings nicht zu.
"Den KSC anderweitig zu einer Kündigung berechtigende Gründe liegen nicht vor und wurden seitens des KSC auch nicht vorgetragen. Die klageweise Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist notwendig, um die Rechtsposition von Lagardère Sports gerichtlich zu bestätigen und durchzusetzen", erklärt Christian Jäger, Executive Director Region Süd bei Lagardère Sports am Dienstag in einer Stellungnahme.
Lagardère Sports weiter für einvernehmliche Einigung offen
Ungeachtet dessen sei der Vermarkter sei aber weiterhin bereit, eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes zu finden. "Soweit diese nach Aussagen des KSC nur die koordinierte Abwicklung des einseitig gekündigten Vertragsverhältnisses zum Gegenstand haben können, stellt dies jedoch keine Basis dar, da Lagardère Sports die Zusammenarbeit mit dem KSC und seinen Partnern fortführen möchte", äußert sich Jäger in der Meldung weiter.
Der Vertragsstreit wird nun gerichtlich fortgeführt werden. Lagardère Sports hat nach eigenen Angaben am 29. Januar Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht, einen Tag später wurde dem Anwalt des KSC die Klageschrift übermittelt. Die Klage werde dem KSC durch das Gericht voraussichtlich in Kürze zugestellt. Lagardère Sports gibt zudem an, sich bis auf weiteres zu diesem Vorgang nicht mehr öffentlich äußern zu wollen, "um die Sponsoren und Partner des KSC hiermit nicht weiter zu behelligen und zu verunsichern", so Christian Jäger abschließend.
KSC kündigt Vertrag mit Vermarkter Lagardère - droht ein Rechtsstreit?