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Karlsruhe: Niederlage vor Gericht: KSC weiterhin an alten Vermarkter gebunden - und wird "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen

Karlsruhe

Niederlage vor Gericht: KSC weiterhin an alten Vermarkter gebunden - und wird "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen

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    Niederlage vor Gericht: KSC weiterhin an alten Vermarkter gebunden - und wird "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen
    Niederlage vor Gericht: KSC weiterhin an alten Vermarkter gebunden - und wird "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen Foto: Clara Wolf

    Am Landgericht Karlsruhe wurde der Fall verhandelt und die  Kündigung, die der KSC an Lagardère  ausgesprochen hat, ist unwirksam. Der Agenturvertrag bestehe weiterhin und der "KSC muss zudem mögliche Schäden ersetzen, wobei bislang kein konkreter Betrag eingeklagt wurde", schreibt das Landgericht in einer Pressemeldung. Das Urteil wird wie folgt begründet: 

    "Das Landgericht hat beide Kündigungen des KSC für unwirksam erklärt. Die erste Kündigung vom Dezember 2018 greift nicht, weil die Parteien dieses Kündigungsrecht in ihrem Vertrag wirksam ausgeschlossen haben. Zwar kann die Kündigung wegen Vertrauensverlusts in der Regel nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden. Die entsprechende Klausel hatten KSC und der Vermarkter aber individuell ausgehandelt. Deshalb stellt der vereinbarte Kündigungsausschluss keine AGB dar und bindet KSC und Agentur.

    (Archivbild)
    (Archivbild) Foto: Paul Needham

    Die zweite Kündigung des KSC blieb ohne Wirkung, weil dem KSC die Fortsetzung des Vertrags durchaus zumutbar sei, so das Landgericht Karlsruhe. Den Vorwurf des Vertragsbruchs habe der KSC selbst "provoziert", weil er – zu Unrecht – das Ende des Vertrags gegenüber Geschäftspartnern und Werbekunden verkündet hatte."

    Außerdem muss der Karlsruher SC laut Pressemeldung für Schäden haften, die durch die Kündigungen und die Nachricht an die Geschäftspartner und Werbekunden entstanden sind. "Die Agentur müsste aber, um Schadenersatz zu bekommen, konkrete Schäden – gegebenenfalls im Rahmen einer neuen Klage – beziffern und belegen", schreibt das Landgericht in seiner Pressemeldung weiter. Heißt: Das kann im Nachgang für den KSC teuer werden.

    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Thomas Riedel

    Einen Teil der Klage hat das Gericht trotzdem abgewiesen: die Agentur wollte festgestellt haben, dass der Vertrag bis zu seinem Auslaufen gilt. Dies war nicht möglich, weil – auch für das Gericht - nicht sicher zu sagen ist, ob der Vertrag aus anderen Gründen eines Tages vorzeitig vom KSC oder der Agentur beendet werden kann.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, daher können beide Parteien am Oberlandesgericht (OLG) Berufung einlegen. Ob der KSC von diesem Recht Gebrauch machen möchte, ist noch nicht bekannt, der Verein war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. 

    Aktualisierung, 14.34 Uhr: KSC will "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen

    Nun meldet sich auch der Karlsruher SC zur Entscheidung des Landgerichts zu Wort: "Der Karlsruher SC hatte den Vermarktungsvertrag mit Lagardère zunächst im Dezember 2018 und erneut im Februar 2019 jeweils zum 31. März 2019 vorzeitig gekündigt. Daraufhin erhob Lagardère Klage beim Landgericht Karlsruhe mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigungen feststellen zu lassen. Das Landgericht Karlsruhe hat der Klage heute stattgegeben", schreibt der Verein in einer entsprechenden Pressemeldung.

    "Nach Auffassung des Gerichts stand dem Karlsruher SC zwar ein Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB grundsätzlich zu, da es sich bei dem geschlossenen Vermarktungsvertrag um Dienste höherer Art handelt. Dieses Kündigungsrecht habe Lagardère aber nach Ansicht des Gerichts individualvertraglich wirksam ausgeschlossen".

    Darüber hinaus habe es nach Aussage des KSC von Seiten des Gerichts zwar auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung gegeben, eine Fortsetzung des Vertrages sei aber vorliegend dennoch zumutbar gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer kurzen mündlichen Entscheidungsbegründung.

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    Foto: Hammer Photographie

    "Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich. Wir werden dies Anfang der kommenden Woche mit unseren Gremien erörtern", so Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie Geschäftsführer Michael Becker und der Beirat der KSC Management GmbH laut der Meldung abschließend.

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