Der Streit um noch offene Prämien zwischen Oliver Kreuzer und dem Karlsruher SC geht weiter. Die beim Gütetermin festgelegte Frist vom 28. August ist mit dem heutigen Tag verstrichen. Bei dem Termin Ende Juli im Arbeitsgericht Karlsruhe, wurde so beiden Parteien die Chance gegeben sich außergerichtlich zu einigen und sich schriftlich zu äußern.
Außergerichtliche Einigung weiter möglich
Zu einer Einigung kam es bisher nicht, wie Richter Johannes Hennighausen, Mediensprecher des Arbeitsgericht Karlsruhe, auf Anfrage von ka-news.de bestätigt. "Eine Partei hat sich schriftlich geäußert und mitgeteilt, dass es bisher keine Einigung gibt."

Ob die Äußerung von KSC- oder Kreuzer-Seite stammt, dürfe Hennighausen nicht sagen. Ergänzt aber: "Eine außergerichtliche Einigung ist weiterhin jederzeit möglich." Nun werde das Gericht - sollte das Arbeitsgericht zuständig sein - einen Kammertermin ansetzen. Dieser steht bisher noch nicht fest, soll aber in dieser Woche fix gemacht werden.

Der KSC hatte bereits zum Gütetermin die Zuständigkeit des Arbeitsgericht angezweifelt, da es sich bei der Beschäftigung Kreuzers nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern eine Dienstverhältnis handle. Sollte der KSC im Recht sein, wäre das Landgericht Karlsruhe zuständig.