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Mehrere Kontrollen: Imbiss aus Karlsruhe landet wieder auf Ekelliste

Karlsruhe

Verdorbene Speisen: Karlsruher Imbiss steht wieder auf Ekelliste

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    Ein Mann isst Pommes in einem Imbiss (Symbolbild)
    Ein Mann isst Pommes in einem Imbiss (Symbolbild) Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Die „Hunger Station“ in der Südweststadt von Karlsruhe hat seit dem 9. September seinen zweiten Eintrag auf der sogenannten Ekelliste. Das geht aus der Webseite Verbraucherinfo-bw.de hervor. Bereits im Mai waren die Kontrolleure mit den Hygienezuständen des Imbiss nicht zufrieden. Der Ekellisten-Eintrag erfolgte etwa einen Monat später.

    Behörden kontrollieren Imbiss mehrmals

    Im Juli fanden zwei weitere Kontrollen statt, wobei erneut „Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln“ festgestellt wurden.

    Bei der Nachkontrolle am 11. August sollen, so geht es aus dem Bericht hervor, „so erhebliche Hygienemängel festgestellt“ worden sein, dass „die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte“. Der Betrieb musste vorübergehend eingestellt werden.

    Lebensmittelkontrolleure bei der Arbeit (Archivbild)
    Lebensmittelkontrolleure bei der Arbeit (Archivbild) Foto: ka-news

    Die Mängel im Überblick:

    • Verschmutzte Kühlschränke, Teigmaschine und Teigkessel
    • Falsch gelagerte und teilweise verdorbene Lebensmittel (z. B. Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter)

    Bei einer erneuten Nachkontrolle am 13. August gaben die Kontrolleure grünes Licht für die Hunger Station.

    Inzwischen hat die Hunger Station ihren Betrieb aus gänzlich eingestellt. Das bestätigt der Inhaber in einem Gespräch mit ka-news. Zum zweiten Ekellisten-Eintrag möchte er sich nicht äußern. Auf Google wird das Lokal als „vorübergehend geschlossen“ gelistet.

    Ein Lebensmittelkontrolleur überprüft am bei einer Betriebskontrolle die Temperatur einer Fleischware.
    Ein Lebensmittelkontrolleur überprüft am bei einer Betriebskontrolle die Temperatur einer Fleischware. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

    Ekelliste wird von vielen kritisch gesehen

    Dass Betriebe oft auf der Ekelliste landen, obwohl die Mängel schon längst behoben sind, löst immer wieder Kritik aus. Ein Fall ging sogar vor das Bundesverfassungsgericht. Der Betreiber bekam recht. Der Grund: Eine verzögerte Veröffentlichung habe für Verbraucher wenig Nutzen. Das Urteil verpflichtet Behörden, Verstöße zeitnah bekanntzugeben.

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    1 Kommentar
    Ingrid Ille

    Vernünftig vom Betreiber zu schließen. Was ich nicht verstehe ist dass es keinerlei Kenntnisse der Materie braucht um so einen Laden aufzumachen. Ich melde prinzipiell solche Läden

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