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Karlsruhe: 40.000 Euro für Weihnachtslieder: Karlsruher Christkindlesmarkt bleibt dieses Jahr still

Karlsruhe

40.000 Euro für Weihnachtslieder: Karlsruher Christkindlesmarkt bleibt dieses Jahr still

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    Karlsruher Christkindlesmarkt (Archivbild)
    Karlsruher Christkindlesmarkt (Archivbild) Foto: Hammer Photographie

    Der Karlsruher Christkindlesmarkt öffnet vom 25. November bis 23. Dezember 2024 wieder seine Buden. Doch dieses Jahr wird es vor allem eines: Still! Denn aufgrund hoher Gebühren verzichtet der Markt in diesem Jahr auf ein Bühnenprogramm. In der Regel wird die Bühne von ehrenamtlichen Musikern oder Musikvereinen bespielt.

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    Foto: Thomas Riedel

    40.000 Euro für Weihnachtslieder auf dem Weihnachtsmarkt

    Das hat folgenden Grund. In den Jahren 2022 und 2023 galt zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Stadt Karlsruhe eine Sonderregelung. Damals beliefen sich die jährlichen GEMA-Gebühren auf rund 4.200 Euro.

    Karlsruhe Weihnachtsmarkt (Archivbild).
    Karlsruhe Weihnachtsmarkt (Archivbild). Foto: Paul Needham paulneedham.foto@gm

    Dieses Jahr ist die Situation eine andere. Die GEMA berechnet ab sofort die komplette Veranstaltungsfläche und nicht mehr die beschallte Fläche vor der Bühne. Damit erhöhten sich die Gebühren auf etwa 40.000 Euro - für 45 Minuten Musik pro Tag. 

    Christkindlesmarkt 2023: Bühne auf dem Marktplatz
    Christkindlesmarkt 2023: Bühne auf dem Marktplatz Foto: Thomas Riedel

    "Diese extreme Kostensteigerung kann weder von den Beschickerinnen und Beschickern noch von der Stadt Karlsruhe akzeptiert und getragen werden", teilt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung am 6. November mit.

    Ihr Appell: Die GEMA müsse gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in Deutschland eine Lösung für zukünftige Weihnachtsmärkte finden. "Musikgruppen und Musikvereinen sollte auch künftig die Möglichkeit gegeben werden, sich zu präsentieren", so die Stadt weiter.

    Bei Weihnachtsmärkten gilt der Tarif für Stadtfeste

    Die GEMA hatte bereits im August 2024 in einer Pressemitteilung zum Thema "Weihnachtsmärkte 2024" informiert. "Wer Musik öffentlich wiedergeben möchte, muss die Musikschaffenden, die diese Melodien komponiert oder die Liedzeilen getextet haben, angemessen vergüten", heißt es darin. 

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    Foto: Thomas Riedel

    An Tagen, an denen Musik live aufgeführt wird, gilt der Tarif für Stadtfeste (U-ST). Laut GEMA wird die Veranstaltungsfläche vollständig einbezogen. Das betrifft Straßenflächen, einschließlich Gehwege, Plätze und Fluchtwege. Abzüge für Stände oder Tische gibt es nicht. Zudem müssen die Veranstalter von Live-Musik eine Liste der gespielten Werke (Setlist) einreichen.

    Andere Tarife gelten zum Beispiel, wenn die Musik nicht live, sondern über Musikboxen gespielt wird. Das würde unter anderem die Budenbesitzer betreffen. Das heißt: "Last Christmas" und "Oh du Fröhliche" dürften trotzdem auf dem Weihnachtsmarkt laufen. Weitere Infos zu den Tarifen gibt es auf der Webseite der GEMA.

    GEMA liegt keine Anmeldung vor

    Die Autorengesellschaft kann der Redaktion die genannten 40.000 Euro nicht bestätigen. "Bislang liegt uns keine Anmeldung des Karlsruher Christkindlesmarkt vor", teilt die GEMA am Donnerstag der Redaktion per E-Mail mit. 

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    Foto: Paul Needham Foto

    "Bereits im Sommer haben wir die Kunden informiert, stellen FAQ bereit, haben Webinare angeboten und stehen auch nach wie vor für telefonische Beratungen für Veranstalterinnen und Veranstalter zur Verfügung, um zu klären, welcher Tarif passend ist", heißt es dazu.

    Ob und wie die GEMA gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungen sucht, um die Kosten in Zukunft für Weihnachtsmärkte mit Live-Musik zu senken (wie oben von der Stadt angemerkt), blieb bis zur Aktualisierung dieses Artikels offen. (Stand: 7. November, 15.54 Uhr).

    Karlsruhe Weihnachtsmarkt (Archivbild).
    Karlsruhe Weihnachtsmarkt (Archivbild). Foto: Paul Needham paulneedham.foto@gm

    Was ist die GEMA?

    Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikschaffenden, Textdichterinnen und Musikverlagen vertritt. Sie sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke – sei es bei öffentlichen Aufführungen, in Radio, Fernsehen oder Streaming – eine Vergütung erhalten.

    Eine große Bühne mitten auf dem Markt lockt mit Live-Musik zu festen Spielzeiten.
    Eine große Bühne mitten auf dem Markt lockt mit Live-Musik zu festen Spielzeiten. Foto: Carmele/TMC-Fotografie

    Wer Musik öffentlich nutzen möchte, etwa bei Veranstaltungen, in Geschäften oder auf Weihnachtsmärkten, muss dafür eine Lizenzgebühr an die GEMA zahlen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Größe der Veranstaltung ab. 

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