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Unnötiges Autofahren: Wann droht ein Bußgeld?

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Autofahren ohne Ziel: So teuer kann die unnötige Spritztour werden

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    Bei unnötigen oder ziellosen Fahrten unterscheidet die StVO, mache sind ordnungswidrig, andere nicht.
    Bei unnötigen oder ziellosen Fahrten unterscheidet die StVO, mache sind ordnungswidrig, andere nicht. Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn (Symbolbild)

    Deutschland hat den Ruf, das Land der Autofahrerinnen und Autofahrer zu sein und im Sektor Automobilität besonders viele Freiheiten zu bieten. Oldtimer-Fans, Schrauber, Sammler: Das Auto hat hierzulande viele geliebte Freizeitaktivitäten hervorgebracht. Was viele allerdings nicht wissen: Autofahren ohne Grund kann unter bestimmten Umständen sogar ein Bußgeld kosten. Was es mit dem „unnützen Hin- und Herfahren“ in der Straßenverkehrsordnung auf sich hat, wann unnützes Autofahren kosten kann und ob Spaßfahrten verboten sind, erfahren Sie hier.

    Übrigens: Laut einer EU-Verordnung sollen neue Lichter im Auto künftig noch mehr Sicherheit bieten, die Vorschrift gilt allerdings nicht für alle Pkws. Für alle Pkws gilt laut ADAC allerdings hingegen eine neue Pflicht eine bestimmte Box mitzuführen. Und: barfuß Auto fahren, während der Fahrt essen oder einen Anruf wegdrücken: Was beim Lenken eines Autos erlaubt ist, wissen nur die wenigsten.

    Mit dem Auto unterwegs: Was kostet unnützes Hin- und Herfahren?

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat im Paragraphen 30 klar definiert, in welchen Fällen unnötiges Autofahren zu einer Ordnungswidrigkeit wird: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“ Das heißt: Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist zielloses Autofahren ordnungswidrig:

    • unnötiger Lärm (Motoren- und Türen-Geräusche)
    • vermeidbare Abgase
    • innerhalb geschlossener Ortschaften

    „Die Vorschriften gegen das ziellose Herumfahren dienen dem Schutz der städtischen Lebensqualität“, schreibt der Strafrechtsanwalt Thomas Will auf seiner Website. Es ginge darum, Einwohnerinnen und Einwohner zu schützen, aber auch den Verkehrsfluss nicht zu verstopfen. Bussgeldkatalog.org zufolge muss man bei Verstoß mit folgenden Geldstrafen rechnen:

    • Unnötiger Lärm bei der Nutzung eines Fahrzeugs: 80 Euro
    • Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts: 100 Euro

    Sind Spaßfahrten verboten?

    Wer jetzt um seinen Wochenendausflug auf dem Land bangt, der sei beruhigt. Der Paragraph 30 zu „unnötigem Hin- und Herfahren“ zielt nicht etwa auf Freizeitfahrten in die Natur oder spontane Spazierfahrten ab. Stattdessen richtet er sich gezielt auf die Aktivitäten sogenannter „Poser“. Laut bussgeldkatalos.org zeichnen sich Poser dadurch aus, dass sie mit oft getunten Fahrzeugen durch Motorenlärm und innerstädtische Rennen Aufmerksamkeit auf sich ziehen wollen. Immer wieder berichten Medien von schweren Unfällen in Zusammenhang mit der Poser-Szene. Beispielsweise im Juni 2024, als in Berlin ein 67-jähriger Mann nach einem Zusammenprall starb, wie rbb24.de berichtet.

    Übrigens: Wer zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, nimmt in Kauf geblitzt zu werden und das kann richtig teuer werden. Wie viel Autofahrer bei zu hoher Geschwindigkeit zahlen müssen, kann man schnell nachlesen. Das gilt auch für die Promillegrenzen beim Autofahren und für das Fahren ohne Führerschein

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