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Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz bekommen? Wann Sie die Strafe nicht zahlen müssen

Bußgeld

Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz bekommen? Wann Sie die Strafe nicht zahlen müssen

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    Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer.
    Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer. Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

    Vielleicht hat es der ein oder andere schon erlebt: Man ist nur schnell im Supermarkt einkaufen, kommt zum Auto zurück und findet dort einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. Auch wenn das im ersten Moment überraschen mag, kommt es doch öfter vor, dass auf Supermarkt-Parkplätzen Knöllchen verteilt werden. Doch nicht immer sind sie berechtigt. Wann man zahlen muss und wann nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.

    Welche Regeln gelten auf Supermarktparkplätzen?

    Als Erstes muss man wissen: Ein Strafzettel, den man auf einem privaten Supermarkt-Parkplatz bekommt, ist laut ADAC kein Knöllchen von der Polizei oder dem Ordnungsamt, sondern eine sogenannte Vertragsstrafe. Die Supermarktbetreiber oder die von ihnen beauftragten Parkraumbewirtschafter legen fest, unter welchen Bedingungen geparkt werden darf. Häufig ist etwa eine Parkscheibe erforderlich oder die Parkdauer ist begrenzt. Diese Regeln müssen gut sichtbar auf Schildern ersichtlich sein.

    Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. In manchen Fällen droht sogar das Abschleppen. Kommt es dazu, müssen die Parkplatzüberwacher das Auto erst wieder herausgeben, wenn die Abschleppkosten bezahlt sind. Dieses Verfahren ist laut ADAC sogar vom Bundesgerichtshof gedeckt. Trotzdem ist nicht jede Strafe rechtens.

    Strafe auf dem Supermarkt-Parkplatz: Wann muss man nicht zahlen?

    Nicht immer muss man die geforderte Vertragsstrafe auch wirklich bezahlen. Es gibt einige Situationen, in denen man echte Chancen hat, sich gegen die Forderung zu wehren, wie die Verbraucherzentrale erklärt:

    Demnach müssen die Parkbedingungen gut sichtbar und verständlich sein. Parkende müssen die Möglichkeit haben, spätestens beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs die Regeln für das Parken zu kennen. Ein Schild mit kleiner Schrift oder versteckte Schilder am Rande des Parkplatzes reichen dafür nicht aus. Auch Aushänge erst im oder am Supermarkt sind nicht zulässig.

    Auch muss man häufig nicht zahlen, wenn die Vertragsstrafen unverhältnismäßig hoch sind. Vertragsstrafen von mehr als 30 Euro sind oft nicht zulässig. Für Abschleppkosten gibt es sogar eine konkrete Grenze: Sie dürfen 175 Euro nicht überschreiten. Liegen sie höher, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Kann man nachweisen, dass der Parkplatz nicht voll war und wurde man dennoch abgeschleppt, kann auch dagegen vorgegangen werden.

    In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass man einen Strafzettel bekommt, obwohl man sich an alle Regeln gehalten hat. In einem solchen Fall sollte man schriftlich widersprechen und um einen Nachweis des Verstoßes bitten.

    Wie wehrt man sich gegen die Vertragsstrafe?

    Hat man einen ungerechtfertigten Strafzettel erhalten, sollte man dagegen vorgehen. Aber wie macht man das am besten?

    Als Erstes sollte man einen Widerspruch schreiben. In diesem erklärt man sachlich, warum man die Forderung für unberechtigt hält. Diesen Widerspruch sollte man per Einschreiben versenden, um einen Nachweis zu haben. Außerdem ist es wichtig, Beweise zu sammeln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Parkschilder und den Standort des Autos zu fotografieren. Auch Zeugen können hilfreich sein. Bei Unsicherheit kann es auch hilfreich sein, sich einen Anwalt zu nehmen.

    Übrigens: Auch beim TÜV könnte es zukünftig zu Mehrkosten kommen. Der TÜV möchte künftig ältere Autos einmal im Jahr prüfen.

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