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Kann ein Führerschein ablaufen?

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Kann ein Führerschein ablaufen?

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    Bevor es den Führerschein im Scheckkartenformat gab, wurde er noch aus Papier hergestellt. Die Gültigkeit von beiden Varianten unterliegt festen Regelungen.
    Bevor es den Führerschein im Scheckkartenformat gab, wurde er noch aus Papier hergestellt. Die Gültigkeit von beiden Varianten unterliegt festen Regelungen. Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Im Laufe der Jahre hat sich das Aussehen des Führerscheins mehrfach verändert – vom grauen oder rosafarbenen Papierdokument bis zur Scheckkarte aus Plastik. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert, wurden ab dem 1. Januar 1999 erstmals Führerscheine im Scheckkarten-Format ausgestellt. Zuvor erhielt man die offizielle Fahrerlaubnis noch in Papierform. Am 19. Januar 2013 folgte die Einführung der EU-Führerscheine aus Plastik.

    Das aktuelle EU-Format sorgt EU-weit nicht nur für ein einheitliches Design, sondern hat außerdem ein festes Ablaufdatum. Doch auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nicht länger unbegrenzt gültig. Laut Bundesregierung verlieren diese Dokumente in den nächsten Jahren nach und nach ihre Gültigkeit – auch wenn auf ihnen kein Ablaufdatum vermerkt ist. Ab wann das der Fall ist und wie lange die neuen EU-Führerscheine gültig sind, erfahren Sie hier.

    Führerschein abgelaufen: Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis?

    Ziel der EU ist es, das Design von Führerscheinen europaweit zu vereinheitlichen, um so Fälschungen vorzubeugen. Die Grundlage dafür bildet eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 20. Dezember 2006 (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Aus diesem Grund müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und nicht dem aktuellen EU-Standard entsprechen, nach und nach umgetauscht werden. Laut ADAC betrifft das rund 43 Millionen Menschen in Deutschland. Der vollständige Umtausch soll bis spätestens am 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

    Während das Dokument selbst abläuft, bleibt die Fahrerlaubnis laut der Bundesregierung unbegrenzt bestehen. Das bedeutet: Beim Umtausch sind weder eine erneute Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung des Fahrers erforderlich. Wer seinen alten Führerschein umtauschen möchte, muss ihn persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeben. Zusätzlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto vorzulegen. Die Kosten für das neue Dokument belaufen sich auf 25 Euro.

    Wann läuft mein Führerschein ab?

    In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wer seinen alten Führerschein wann gegen das neue EU-Modell austauschen muss. Wie die Bundesregierung informiert, wurde ein zeitlicher Stufenplan entwickelt, um eine Überlastung der Behörden sowie lange Wartezeiten zu vermeiden. Dieser legt demnach fest, in welcher Reihenfolge Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Umtauschs sei dabei das Ausstellungsdatum der aktuellen Fahrerlaubnis. Wer wissen möchte, bis wann der eigene Führerschein gültig ist, kann dies in der entsprechenden Fristentabelle nachlesen.

    Wirft man einen Blick auf die von der Bundesregierung angegebenen Fristen, sind alle alten Führerscheine im Scheckkarten-Format, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, als Nächstes vom Umtausch betroffen. Dieser soll dabei spätestens bis zum 19. Januar 2026 erfolgen. Wer einen Scheckkartenführerschein besitzt, der nach 2001 ausgestellt wurde, kommt der Liste zufolge erst in den darauffolgenden Jahren an die Reihe.

    Eine Sonderregelung gilt jedoch für Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden. Darüber informiert unter anderem das Bundesministerium für Verkehr (BMV). Trifft dies zu, muss der alte Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden – unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde oder ob es sich um einen Scheckkarten- oder Papierführerschein handelt.

    Die neuen EU-einheitlichen Führerscheinformate haben laut der Bundesregierung eine gesetzlich geregelte Gültigkeit von 15 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Das heißt: Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren nach Ablauf dieser Frist automatisch ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden.

    Ablauf Führerschein: Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

    Die letzten Papierführerscheine hatten dem Bericht des ADAC zufolge bereits im Jahr 2025 ihren finalen Stichtag: Bis zum 19. Januar 2025 mussten alle Führerscheine in Papierform gegen das aktuelle Scheckkarten-Modell umgetauscht werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie dürfen ihren alten Führerschein noch bis zum 19. Januar 2033 behalten.

    Auch wenn der Umtausch des alten Führerscheins verpflichtend ist, dürfen Pkw- und Motorradfahrer laut ADAC auch dann noch ihr Fahrzeug führen, wenn die Umtauschfrist bereits verstrichen ist. Die Fahrberechtigung bleibe demnach unbefristet erhalten. Wer beim Fahren mit einem abgelaufenen Dokument erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, begeht jedoch keine Straftat.

    Anders sieht das bei Lkw- oder Busführerscheinen aus, wie der ADAC weiter berichtet. Und auch das Autofahren im Ausland kann mit einem abgelaufenen Führerschein zu Problemen führen. Ebenso kann unter Umständen das Anmieten eines Wagens durch einen ungültigen Führerschein verhindert werden.

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