Es ist ein gewaltiges Projekt: Alle deutschen Führerscheine müssen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicher und einheitlich sind. Betroffen von der Umtauschaktion sind laut dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) rund 42 Millionen Führerscheine. Am 19. Januar 2033 soll das Großprojekt abgeschlossen werden, dann haben laut der Planung alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland einen modernen Führerschein und der Begriff „Lappen“ soll endgültig der Vergangenheit angehören. Bis es so weit ist, müssen jedes Jahr andere Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen. Hier erfahren Sie, welche Jahrgänge bis zum nächsten Stichtag an der Reihe sind.
Führerschein-Umtausch 2026: Diese Jahrgänge sind dran
Der Führerschein-Umtausch wird in Deutschland schrittweise geregelt, wie das BMV erklärt. Stichtag ist jedes Jahr der 19. Januar. Bis zu diesem Datum muss die Gruppe von Personen ihren Führerschein umgetauscht haben, die an der Reihe ist. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bis zum 19. Januar 2026 müssen laut dem BMV die Führerscheine umgetauscht werden, die in einem der folgenden Jahre ausgestellt wurden:
- 1999
- 2000
- 2001
Die Regelung wird von einer Ausnahme bestätigt: Inhaber eines Führerscheins, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Das Ausstellungsjahr ist in diesem Zuge nicht relevant, wie das BMV aufklärt.
Wie läuft der Umtausch ab?
Der Umtausch hat einen „verwaltungstechnischen“ Hintergrund, erklärt das BMV. Alle Führerscheine werden in einer Datenbank erfasst. Außerdem werden durch den Umtausch Richtlinien der Europäischen Union (EU) umgesetzt, die im Jahr 2006 festgelegt wurden. Der Führerschein soll in der EU einheitlich sein und ein hohes Maß an Fälschungssicherheit mitbringen. Er ist auf 15 Jahre befristet, danach muss er wieder umgetauscht werden.
Die Fahrerlaubnis wird von dem Umtausch nicht beeinflusst. Sie dürfen mit dem neuen Führerschein genau die Fahrzeuge führen, für die Sie auch durch den vorherigen Führerschein berechtigt waren. Eine Prüfung oder gesundheitliche Untersuchung muss nicht absolviert werden, wie der ADAC in einem Bericht informiert. Demnach müssen Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle lediglich einen Antrag auf den Umtausch stellen und zu dem Termin folgende Dokumente mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Passfoto
Kostenlos ist der Führerschein-Umtausch nicht. Laut ADAC fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Auch die Kosten für das biometrische Passfoto müssen Sie selbst tragen.
Umtausch des Führerscheins: Was passiert, wenn man die Frist 19. Januar 2026 verpasst?
Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss mit Konsequenzen rechnen. Werden Sie mit einem entsprechenden Führerschein erwischt, begehen Sie laut dem ADAC eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird bei der ersten Auffälligkeit mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft. Wer öfter erwischt wird, muss mit höheren Strafen rechnen.
Eine Straftat begehen Sie hingegen nicht, wenn Sie Ihren Führerschein nicht bis zum Stichtag umtauschen. Auch die Fahrberechtigung für die Fahrzeuge, die in ihrem Führerscheindokument festgehalten sind, wird dadurch nicht verwirkt.
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