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Internationaler Führerschein: Kann man ihn online beantragen?

Auto und Führerschein

Internationaler Führerschein: Kann man ihn online beantragen?

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    Wer viel reist, muss sich früher oder später mit dem internationalen Führerschein auseinandersetzen.
    Wer viel reist, muss sich früher oder später mit dem internationalen Führerschein auseinandersetzen. Foto: Ralf, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Ob Roadtrip durch die USA oder Strandurlaub in Thailand – wer im Ausland selbst ans Steuer will, sollte sich vorher um einen internationalen Führerschein kümmern, denn nicht überall reicht der deutsche Führerschein aus. Aber muss man für das Dokument bei der Gemeinde vorstellig werden oder kann man es auch einfach online beantragen?

    Internationaler Führerschein: Was ist das und wer braucht ihn?

    Ein internationaler Führerschein ist kein eigenständiges Dokument, sondern ein Zusatz zum nationalen Führerschein. Er dient in erster Linie als beglaubigte Übersetzung der vorhandenen Fahrerlaubnis, damit etwa Polizei oder Mietwagenfirmen im Ausland leichter prüfen können, ob man zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist. Dies erläutert der ADAC auf seiner Website. Der internationale Zusatz ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig und kann nicht allein verwendet werden.

    Kann man den internationalen Führerschein auch online beantragen?

    Laut ADAC kann der internationale Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern beziehungsweise Führerscheinstellen am Wohnort beantragt werden. Über das Verwaltungsportal des Bundes kann man online die zuständige Stelle für den eigenen Wohnort finden.

    In manchen Kommunen ist es auch möglich, den internationalen Führerschein komplett online zu beantragen. In Karlsruhe etwa wird der Antrag zunächst online ausgefüllt, muss dann aber ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder per Post eingereicht oder in den Briefkasten der Führerscheinstelle eingeworfen werden. Dies geht aus den Angaben des Bürgerservice Karlsruhe hervor. In der Regel ist mindestens die Zusendung der Unterlagen oder eine persönliche Vorsprache erforderlich, um das Dokument auszustellen.

    Generell sind die Kommunen in Deutschland nicht dazu verpflichtet, den kompletten Prozess online abzuwickeln. Ob der eigene Wohnort ermöglicht, den internationalen Führerschein online zu beantragen, muss also bei der Stadt oder Gemeinde vor Ort erfragt werden.

    Wo bekommt man den internationalen Führerschein ausgehändigt?

    Nach dem Antrag wird der internationale Führerschein von der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz ausgestellt und auch dort ausgehändigt, schreibt der ADAC. Bei persönlicher Vorsprache und vollständigen Unterlagen erfolgt die Ausstellung in der Regel sofort. Alternativ kann er auch per Post zugesandt werden, sofern die Beantragung schriftlich erfolgt ist – in diesem Fall können zusätzliche Versandkosten anfallen.

    Je nach Region muss laut ADAC mit Kosten zwischen 15 und 20 Euro für den internationalen Führerschein gerechnet werden.

    In Karlsruhe beträgt die Gebühr beispielsweise 16 Euro. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss diesen im Zuge der Beantragung in einen Kartenführerschein umtauschen, was zusätzliche 26,50 Euro kostet, erklärt der Bürgerservice. Falls der Kartenführerschein per Express bestellt werden soll, fallen weitere 22,32 Euro an – dies ist jedoch nur möglich, wenn die Führerscheindaten bereits vorliegen. Wird der Führerschein versandt, fallen auch hier entsprechende Versandkosten an.

    In welchen Ländern braucht man den internationalen Führerschein?

    Der ADAC empfiehlt den internationalen Führerschein vor allem für Reisen außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Innerhalb von EU- und EWR-Staaten ist er in der Regel nicht nötig, da deutsche Führerscheine dort anerkannt werden. In bestimmten Ländern außerhalb Europas oder auch in einzelnen europäischen Staaten ist er jedoch vorgeschrieben oder dringend angeraten:

    • USA – empfohlen, da der deutsche Führerschein allein nicht anerkannt werden muss
    • Australien – deutscher Führerschein mit beglaubigter Übersetzung ausreichend
    • Neuseeland – deutscher Führerschein mit beglaubigter Übersetzung ausreichend
    • Thailand – internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 erforderlich; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine thailändische Fahrerlaubnis nötig
    • Japan – deutsche Führerscheine werden nicht anerkannt; es wird eine japanische Übersetzung benötigt
    • Einzelne europäische Staaten außerhalb der EU – beispielsweise in Albanien, Moldau oder Russland wird die Mitnahme eines internationalen Führerscheins empfohlen

    Der ADAC rät, sich vor jeder Reise – insbesondere bei Mietwagenbuchungen – zusätzlich beim Vermieter oder den zuständigen Botschaften oder Konsulaten zu erkundigen, ob ein internationaler Führerschein benötigt wird.

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