Das Leiden an Bluthochdruck (Hypertonie) ist weit verbreitet. Allein in Deutschland sind zwischen 20 und 30 Millionen Menschen erkrankt, wie aus Daten der Deutschen Gesellschaft für Hypertonie und Prävention hervorgeht. Bluthochdruck beginnt laut der Deutschen Hochdruckliga bei Erwachsenen ab einem oberen (systolischen) Wert von 140 und einem unteren (diastolischen) Wert von 90. Oder auch ab 140/90 mmHg, so die Schreibweise unter Medizinerinnen und Medizinern.
Ein dauerhaft erhöhter Blutdruck kann viele Folgen haben und sogar tödlich enden. Und auch die Fahrtüchtigkeit kann durch die Volkskrankheit beeinträchtigt werden. Zumindest in bestimmten Fällen.
Darf man mit Bluthochdruck Auto fahren?
Wer Bluthochdruck hat, muss seinen Führerschein nicht automatisch abgeben. Eine solche Richtlinie findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Allerdings kann es vorkommen, dass Menschen mit Hypertonie die aktuellen Begutachtungsrichtlinien nicht erfüllen und daher keine Fahreignung mehr besitzen. Eine Fahrtüchtigkeit ist laut eines Berichts des ADAC nicht mehr gegeben, wenn es zu „Funktionsstörungen des Gehirns“ oder „Sehstörungen“ kommt. Derartige Erkrankungen können Folge eines dauerhaft erhöhten Blutdrucks sein. Sehstörungen können im Zuge eines Bluthochdrucks beispielsweise durch eine Schädigung der Netzhaut auftreten. Funktionsstörungen des Gehirns können zum Beispiel Verwirrtheit, Schwindel und Ohnmacht darstellen. Häufige Folgen von Bluthochdruck, die beim Autofahren zur Gefahr werden können, zusammengefasst:
- Starke Kopfschmerzen
- Verwirrtheit
- Benommenheit, Schwindel und Ohnmacht
- Sehstörungen
- Atemnot
- Krampfanfälle
- Lähmungserscheinungen
Auch bei einer malignen Hypertonie ist die Fahreignung den Richtlinien der Beurteilung zufolge nicht mehr gegeben. Dabei handelt es sich laut dem Portal springermedizin.de um einen selten auftretenden Hypertonie-Verlauf, der mit einer funktionellen Schädigung von Gehirn, Herz oder Nieren einhergeht. Diese schwere Hypertonie ist häufig lebensgefährlich. Sie tritt ab einem systolischen Blutdruck von mindestens 180 mmHg oder einem diastolischen Blutdruck von mindestens 110 mmHg auf.
Der ADAC weist darauf hin, dass auch Maßnahmen zur Behandlung eines hohen Blutdruckwertes zu einer Fahruntüchtigkeit führen können. Es bestehe die Gefahr, dass betroffene Hypertonie-Patientinnen und -Patienten bei einem plötzlichen Abfall des Blutdrucks die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Ein solcher Blutdruckabfall kann Folge von Medikamenten sein.
Auch interessant: Eine Änderung beim Führerschein macht das Leben für Autofahrerinnen und Autofahrer leichter. Außerdem können bereits 16-Jährige mit dem Führerschein beginnen.
Autofahren trotz Bluthochdruck: Es kann Konsequenzen geben
Wer sich trotz Bluthochdruck ans Steuer setzt, muss mit Konsequenzen rechnen - zumindest in bestimmten Szenarien. Hintergrund ist die Tatsache, dass im Straßenverkehr nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden muss. Wer einen Unfall verursacht, dessen Umstände auf die Folgen von Bluthochdruck zurückzuführen sind, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Es kommt hier auf den Einzelfall an.
Deutlicher ist die Lage bei einem ärztlich angeordneten Fahrverbot, welches Bluthochdruck-Patienten und -Patientinnen betreffen kann. Ein solches ist zwar nicht rechtlich bindend, ein Verstoß stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, wie der ADAC aufklärt. Demnach können Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug die Folge sein. Bei einem Unfall drohen Versicherungsprobleme und strafrechtliche Konsequenzen. Sogar eine Gefängnisstrafe ist dann denkbar.
Übrigens: Es soll ein Auto wieder auf den Markt kommen, das früher als „schlechtestes Auto der Welt“ verschrien war. In Bayern wird außerdem eine Teststrecke gebaut, auf der sich E-Autos beim Fahren aufladen lassen sollen.
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