Startseite
Icon Pfeil nach unten
Auto
Icon Pfeil nach unten

Auto anmelden: Was ist die eVB Nummer und wie bekommt man sie?

Auto

Auto anmelden: Was ist die eVB-Nummer und wie bekommt man sie?

    • |
    • |
    • |
    Nach einem Autokauf muss das Fahrzeug zuerst angemeldet werden. Dabei spielt die eVB-Nummer eine entscheidende Rolle.
    Nach einem Autokauf muss das Fahrzeug zuerst angemeldet werden. Dabei spielt die eVB-Nummer eine entscheidende Rolle. Foto: maho, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer sich ein neues Auto zulegt – sei es ein Elektrofahrzeug oder ein Wagen mit klassischem Antrieb – muss vor der ersten Fahrt einige Formalitäten erledigen. Denn damit ein Auto für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird, muss es zuerst einmal offiziell angemeldet werden. Wie der ADAC informiert, sind hierfür verschiedene Unterlagen nötig. Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass verlangt die Zulassungsstelle noch andere Nachweise. Dazu gehört unter anderem auch die sogenannte Kfz-Versicherungsbestätigung – auch als eVB-Nummer bekannt. Was genau hinter dieser Nummer steckt und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.

    Auto anmelden: Was ist die eVB-Nummer7

    Laut dem ADAC wurde die eVB-Nummer im Jahr 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und löste damit die Versicherungs-Doppelkarte ab. Die Buchstaben eVB stehen dabei für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist der offizielle Nachweis einer Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Seit ihrer Einführung sind die Kfz-Versicherer dazu verpflichtet, die Bestätigung des Versicherungsschutzes nicht mehr in Papierform, sondern digital an die zuständige Zulassungsstelle zu verschicken. Ziel dieser Umstellung sei es gewesen, die Abläufe bei der An- und Ummeldung von Fahrzeugen zu vereinfachen und die öffentliche Verwaltung damit zu entlasten. In der eVB-Nummer seien demnach zentrale Informationen über das Fahrzeug sowie den Versicherungsnehmer hinterlegt.

    Wie der ADAC weiter informiert, handelt es sich bei der eVB-Nummer um einen siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben. Während die ersten beiden Ziffern den jeweiligen Versicherer kennzeichnen, werden die restlichen fünf Zeichen zufällig generiert. Über ein sicheres Datenaustauschverfahren können die Zulassungsstellen anschließend online auf die hinterlegten Informationen des Kraftfahrzeugs zugreifen. Diese individuellen Fahrzeug- und Versicherungsdaten werden zentral auf den Servern der GDV Dienstleistung GmbH gespeichert und sind den Behörden über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugänglich.

    Laut der Huk Coburg wird die eVB-Nummer dabei nicht nur für die Zulassung von Pkws gebraucht. Auch für die Anmeldung von Motorrädern, Anhängern, Wohnmobilen, Lieferwagen und LKWs ist sie unverzichtbar. Denn ohne sie kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden.

    Wo kann die eVB für die Auto-Anmeldung beantragt werden?

    Die eVB-Nummer lässt sich direkt bei dem gewünschten Kfz-Versicherer beantragen. Am schnellsten funktioniert dies in der Regel online – darauf weist auch der ADAC hin. Je nach Anbieter erhalten Versicherungsnehmer die Nummer anschließend per Post, E-Mail oder sogar per SMS. Für die Beantragung selbst entstehen keine Kosten, auch dann nicht, wenn innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine Fahrzeugzulassung erfolgt. Wird das Auto jedoch angemeldet und die Versicherung anschließend wieder gekündigt, müssen die Beiträge für die Zeit des aktiven Versicherungsschutzes trotzdem gezahlt werden.

    Laut dem ADAC ist die eVB-Nummer maximal zwei Jahre lang gültig. Allerdings kann der Versicherungsanbieter selbst über die exakte Länge des Gültigkeitszeitraums entscheiden. In den meisten Fällen beträgt der gültige Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten. Wird die eVB-Nummer in dieser Zeit nicht genutzt, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit. Außerdem gilt: Jede eVB-Nummer kann nur einmal verwendet werden – nach der ersten Zulassung verfällt sie endgültig.

    Für welche Vorgänge wird die eVB benötigt?

    Wie der ADAC informiert, ist die eVB-Nummer für folgende Verwendungszwecke nötig:

    • Das Fahrzeug soll neu zugelassen werden.
    • Das zuvor stillgelegte Fahrzeug soll wieder zugelassen werden.
    • Das Fahrzeug soll auf einen neuen Halter zugelassen werden.
    • Für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
    • Der Halter des Fahrzeugs wechselt den Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk.

    Übrigens: Im Januar 2013 wurde EU-weit ein einheitlicher Führerschein eingeführt. Damit sind Führerscheine nicht länger unbegrenzt gültig. Ein Blick auf die Ablauf-Tabelle verrät, wer seinen Führerschein als nächstes umtauschen muss.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden