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Kurzzeitkennzeichen: Wie schnell kann man es bekommen und was kostet es?

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Kurzzeitkennzeichen: Wie schnell kann man es bekommen und was kostet es?

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    Dieses Exemplar ist schon lange abgelaufen: Kurzzeitkennzeichen verraten ihre Gültigkeit über die Ziffern auf dem gelben Rand.
    Dieses Exemplar ist schon lange abgelaufen: Kurzzeitkennzeichen verraten ihre Gültigkeit über die Ziffern auf dem gelben Rand. Foto: Markus Scholz, dpa (Symbolbild)

    Es gibt viele verschiedene Arten von Kennzeichen an Fahrzeugen. Einige sind nur für bestimmte Personengruppen gedacht – etwa Diplomatenkennzeichen. Andere sind nur für einen begrenzten Zeitraum zugelassen. Gemeint sind Kurzzeitkennzeichen.

    Während manche Kombinationen auf Kennzeichen aus den verschiedensten Gründen verboten sind, erlauben sich manche Fahrzeughalter bei der Auswahl einen Spaß und lassen sich Kennzeichen mit augenzwinkernder Botschaft aushändigen. Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.

    In diesem Text geht es um die schon erwähnten Kurzzeitkennzeichen. Unter anderem wird die Frage geklärt, wie teuer diese sind.

    Kurzzeitkennzeichen: Was steckt dahinter?

    Wie der ADAC informiert, dürfen Kurzzeitkennzeichen lediglich für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Sie gelten maximal für sechs Tage. Es handelt sich um nationale Kennzeichen, die nicht für im Ausland stehende Fahrzeuge zugeteilt werden dürfen.

    In der Regel werden damit (noch) nicht angemeldete Fahrzeuge versehen. Dem Kennzeichen selbst ist dann auch zu entnehmen, wann seine Gültigkeit abläuft. Der Ablauftag ist auf der rechten Seite im gelben Rand sichtbar. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug angebracht werden.

    Es gibt auch ein rotes Kurzzeitkennzeichen, das für zuverlässige Händler und Werkstätten zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben wird. Dieses ist dann für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten nutzbar.

    Achtung: Ist das Fahrzeug noch auf den bisherigen Halter zugelassen, braucht es zwar kein Kurzzeitkennzeichen. Allerdings muss eine Ummeldung unverzüglich nach dem Kauf erfolgen – in der Regel binnen einer Woche.

    Kurzzeitkennzeichen: Wo und wie schnell kann man es bekommen?

    Laut ADAC müssen die Kurzzeitkennzeichen an der Zulassungsstelle am eigenen Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden. Die Versicherung Allianz Direct erklärt, dass das Kenneichen sofort ausgehändigt wird, wenn der Antragsteller alle notwendigen Dokumente parat hat. Es wird aber empfohlen, einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Kurzzeitkennzeichen: Welche Dokumente sind notwendig?

    Der ADAC listet folgende Dokumente auf, die vorgezeigt werden müssen, um ein Kurzzeitkennzeichen ausgehändigt zu bekommen:

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief – oft genügen Kopien) und gegebenenfalls CoC-Papiere (Konformitätsbescheinigung)
    • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    • eventuell eine Vollmacht, wenn die Person im Auftrag handelt

    Es wird dazu geraten, sich vorab bei der Zulassungsstelle zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

    Kurzzeitkennzeichen: Was kostet es?

    Der ADAC erwähnt hinsichtlich der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens folgende Kosten:

    • circa 25 Euro für das Schilderpaar
    • circa 13 Euro Verwaltungsgebühr
    • Versicherung (unterschiedlicher Betrag je nach Unternehmen und Umfang, etwa Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung)

    Unter Umständen verrechnen Versicherungen den Betrag, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei ihnen versichert wird.

    Die Allianz Direct rechnet mit mehr als 60 Euro. So kommen hinsichtlich der Versicherung Mindestkosten von ungefähr 30 Euro für die eVB-Nummer auf den Bürger zu, es können aber auch allein dafür um die 100 Euro werden. Wichtig sei auch, dass nicht alle Autoversicherungen diesen kurzzeitigen Versicherungsschutz überhaupt anbieten.

    Als möglichen weiteren Kosten-Posten erwähnt die Versicherung eine eventuell nötige Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone, die bei rund 50 Euro liegt.

    Kurzzeitkennzeichen: Was kostet es, wenn es über das Ende seiner Gültigkeit hinweg genutzt wird?

    Wer ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen verwendet und erwischt wird, muss laut Allianz Direct mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Diese Strafe erwartet auch Bürger, die das Kurzzeitkennzeichen im Wechsel an mehreren Fahrzeugen anbringen oder damit nicht erlaubte Fahrten unternehmen. Es ist auch verboten, das Kurzzeitkennzeichen auszuleihen oder zu verleihen.

    Kurzzeitkennzeichen: In welchen Ländern ist es erlaubt?

    Nach Angaben des ADAC hat Deutschland eine Vereinbarung mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz getroffen, nach der die jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und die entsprechenden Fahrzeugpapiere gegenseitig anerkannt werden. Demnach werden die Kurzzeitkennzeichen in anderen Nachbarländern zwar in der Regel toleriert beziehungsweise nicht beanstandet, allerdings gab es demnach bereits Fälle, in denen in Belgien, Luxemburg und Frankreich die Einreise verweigert wurde.

    Außerdem wurden aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien wiederholt Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gemeldet, heißt es beim ADAC weiter.

    Übrigens: Es gibt auch Fahrzeuge, die ohne zusätzliche Prüfung gefahren werden dürfen. Fahrzeuge können mittlerweile auch digital zugelassen werden.

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