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Karlsruhe: Hoffnung für Geschädigte?

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Hoffnung für Geschädigte?

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    Das OLG, welches sich mit dem Fall beschäftigte, habe unter anderem den früheren Finanzvorstand der Badenia, Elmar A., nicht als Zeugen vernommen. Dies sei laut BGH-Senatsvorsitzendem Nobbe "rechtsfehlerhaft". Erst nach Vernehmung der Zeugen könne das OLG entscheiden, inwiefern die Badenia über die betrügerischen Machenschaften der Vermittlerfirma Heinen & Biege Bescheid wusste (ka-news berichtete).

    Rückschlag oder neue Hoffnung für die Geschädigten?

    Die Klägerin hatte 1997 einen Kredit über umgerechnet 51.000 Euro aufgenommen, um eine 45.000 Euro teure Eigentumswohnung zu finanzieren. Hierfür unterschrieb sie einen Darlehensantrag über 100.000 D-Mark und eine Vollmacht zum Abschluss von zwei Bausparverträgen über jeweils 50.000 D-Mark. Das OLG Karlsruhe hatte der Klägerin im November 2004 Recht gegeben und die Badenia dazu verurteilt, ihr Schadenersatz in vollem Umfang zu zahlen.

    Dem damaligen Urteil zufolge werde die Klägerin von sämtlichen Schulden bei der Badenia befreit und die Bausparkasse verpflichtet, die Eigentumswohnung zurückzunehmen. Daraufhin hatte die Bausparkasse Revision eingelegt, über die der BGH jetzt verhandelt hat. Nun wird der Prozess in Karlsruhe neu aufgerollt. Für die Geschädigten bedeutet das, dass sie noch weitaus länger auf Entschädigung warten müssen. Der BGH hat allerdings erstmals festgestellt, dass Badenia mit einem betrügerischen Immobilienvertrieb zusammengearbeitet hätte. Damit haben sich die Chancen der Käufer überteuerter Immobilien deutlich verbessert, von ihren Darlehensschulden bei der Bausparkasse loszukommen.

    Stellungnahme der Badenia nach dem BGH-Urteil

    Der BGH stellte in seinem Urteil klar, dass sich auch künftig die Argumentationslinien stets an dem individuellen Fall zu orientieren habe. Undifferenzierte und auf eine Vielzahl von Fällen anwendbare "Patentlösungen" werde es somit auch in Zukunft nicht geben. In einer Stellungnahme der Badenia sagte der Vorstandsvorsitzende Dietrich Schroeder, er stehe auch nach der gestrigen BGH-Entscheidung zu seinem Wort: "Wir werden nach wie vor aktiv auf unsere Kunden zugehen und ihnen individuell auf den einzelnen Fall bezogene Vergleichslösungen anbieten."

    Den wesentlichen Gründen, auf die das OLG Karlsruhe sein damaliges Urteil gestützt hätte, hätte der BGH eine klare Absage erteilt und damit die Rechtsauffassungen der Badenia bestätigt, heißt es in der Stellungnahme der Bausparkasse weiter. Insbesondere führe die Verpflichtung des Kunden, einem Mietpool beizutreten, nicht ohne Weiteres zu einer Haftung der Bank.

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