"Seit fast einem halben Jahr sind die Gaststätten und Hotels geschlossen. Ihnen entstehen enorme Einbußen, die aus eigener Kraft nicht zu stemmen sind", konstatiert Tourismusminister Guido Wolf in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums. "Den Unternehmern dürfen wir durch knappe Fristen das Leben nicht noch zusätzlich erschweren.“
Aus diesem Grund beschloss der Ministerrat am 20. April die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II (HOGA II) bis zum 30. Juli zu verlängern. Den Betrieben sei somit mehr Zeit gewährt, "individuell und bedarfsgerecht die richtige Förderung für sich zu wählen", so die Worte von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

HOGA II ist Teil des staatlichen Corona-Hilfsprogramms "Überbrückungshilfe III", dessen Ziel, laut dem Wirtschaftsministerium, darin besteht eine Insolvenzwelle bei besonders schwer von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu verhindern.
Erst kürzlich wurden einige Veränderungen am Hilfsprogramm vorgenommen, die aus Sicht Hoffmeister-Krauts "einen entscheidenden Erfolg" darstellten. Dank der Verlängerung der Antragsfrist sei es den gastronomischen Betrieben nun auch möglich, nachträglich von den vom Ministerium benannten Verbesserungen zu profitieren.
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