Glücklicherweise seien von 18,4 Prozent beanstandeter Proben lediglich 23 gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend gewesen, heißt es. Ein Großteil der untersuchten Proben (12.455) stamme aus dem Lebensmittelbereich inklusive Wein und kosmetischer Mittel, noch größer sei der Anteil der diagnostischen Proben mit 15.295. Stellvertretend für diese Vielzahl wurden beim Vor-Ort-Termin von den jeweiligen Spezialisten einzelne Fälle vorgestellt.
Gepanschte Fischfilets und "Bubble Teas" aus Asien
Der Pferdefleischskandal hat erst jüngst darauf aufmerksam gemacht, dass nicht immer das in gekauften Lebensmitteln drin ist, was auch drauf steht. Oftmals werden beinhaltete Zusatzstoffe gar nicht aufgeführt. So sind 2011 erstmals Proben des beliebten Pangasius-Fisches aus dem asiatischen Raum aufgetaucht. Der Süßwasserfisch wird ausschließlich als Importware eingekauft, da er hierzulande nicht gezüchtet wird. Die Proben unterschieden sich bereits optisch deutlich von den herkömmlichen Fischfilets, sie wirkten aufgequollen und glasig, kaum noch wie ein Fisch, berichtete Claudia Andlauer.
Das Ergebnis der Untersuchungen: "Die Filets enthielten gut ein Drittel mehr Wasser, als die üblichen Fische. Zusätzlich wurden wasserbindende Stoffe gefunden, die das Wasser im Fisch halten. Diese wurden nicht in den Inhaltsstoffen kenntlich gemacht." Andlauer klagte diese Verbrauchertäuschung an, besonders Gastronomiebetriebe seien davon betroffen. Nur 60 bis 70 Prozent echter Fischanteil sei in den Proben enthalten gewesen. "Schwierig ist auch, dass man den Unterschied ohne direkten Vergleich nicht erkennt."
Besonders für kleine Kinder gefährlich ist der neue Trend "Bubble Tea". Die stark gesüßten Erfrischungsgetränke haben eine Besonderheit: "Die Toppings, also die Bubbles, sind sehr spezifisch für dieses Getränk. Sie bestehen entweder aus Tapioka-Perlkugeln, Boba-Perlen oder bissfesten Jellys, die einen Durchmesser von bis zu einem Zentimeter erreichen können", so Helmut Reusch aus der Abteilung "Getränke". Mit einem extra breiten Strohhalm würden diese Kugeln nun mit dem Getränk aufgesaugt. "Kinder- und Jugendärzte warnen vor Erstickungsgefahren und Lungenkollaps", erklärte Reusch. Selbst das Regierungspräsidium Karlsruhe empfehle eine Warnung. An entsprechnenden Theken stünden nun Warnhinweise. Bisher seien noch keine Erstickungsfälle bekannt geworden. Entwarnung gibt es auf gesundheitlicher Ebene: "Es wurden zwar Keime in den Getränken gefunden, jedoch waren keine davon krankheitserregend."
Fehlanwendungen von Enthaarungscreme und "Legal Highs"
Besonders häufig kämen von Verbrauchern Beschwerden über Enthaarungscremes, die zu Hautreizung geführt hätten, erklärte Andrea Keck-Wilhelm aus der Abteilung "Kosmetik". Die Untersuchung von 25 Cremes im Jahr 2012 ergab jedoch keine Abweichungen. "Die Hautreizungen der Verbraucher sind auf Fehlanwendungen zurückzuführen", so Keck-Wilhelm. Es werde immer wieder darauf hingewiesen, die Gebrauchsanleitung sorgfältig zu lesen. "Der typische Fehler ist, dass die Nutzer die Cremes großflächig auftragen. Das sollte man nicht tun, denn dann wird an manchen Stellen die Einwirkzeit überschritten." Der hohe alkalische Gehalt der Cremes sorge dann für Hautreizungen, da sie länger auf der Haut blieben, als vorgesehen.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen seien die sogenannte "Legal Highs", mahnte Matthias Kohl-Himmelseher: "Der Name ist irreführend, der scheinbar legale Rausch ist nämlich nicht zu unterschätzen." Bei "Legal Highs" handele es sich um Stoffe, die noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. Allein 2011 seien hier 49 neue Proben eingesendet worden, die Formen synthetischer Cannabinoide seien. "Das ist eine sehr große Grauzone", so der Experte. Oftmals seien die synthetischen Party- und Rauschdrogen gar nicht als solche ausgewiesen. Bei manchen handele es sich beispielsweise eigentlich um Fußbäder. "Im Internet sind aber zahlreiche Berichte zu Rauscherlebnissen lesbar", kritisierte Kohl-Himmelseher. Die meisten Stoffe fielen zumindest unter das Arzneimittelgesetz, doch hier seien die Behörden in der Beweispflicht.
Pathologische Einblicke
Ein Fall aus dem letzten Jahr beschäftigte die Diagnostik-Abteilung des Hauses. Kerstin Saenger berichtete von einem Fall aus der Pferdehaltung. In einer Herde, die den Sommer über auf einer Koppel graste, sei ein totes Fohlen gefunden worden. "Dem Tier fehlte ein Ohr, zudem große Teile der Haut am Hinterteil und mehrere Organe", so Saenger. Untersuchungen ergaben, dass das Tier unerklärlicherweise an gleich zwei schwerwiegenden Krankheiten erkrankt war und auf der Weide verendete. "Die Läsionen am Kopf und Hinterteil sowie die fehlenden Organe sind vermutlich durch Wildfraß entstanden." Der Rest der Herde war von diesen Krankheiten nicht betroffen, weshalb die Sachlage nicht weiter untersucht wurde.

Der für diesen Herbst ursprünglich angedachte Tag der offenen Tür muss verschoben werden. Einen Einblick in die Labore des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe gibt die angehängte Bildergalerie.