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Karlsruhe: Klares Ja zum "Corona-Plätze-Konzept": Auf diesen sechs Flächen in der Karlsruher City stehen bald Verkaufsbuden

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Klares Ja zum "Corona-Plätze-Konzept": Auf diesen sechs Flächen in der Karlsruher City stehen bald Verkaufsbuden

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    Der nördliche Marktplatz
    Der nördliche Marktplatz Foto: Thomas Riedel

    Großveranstaltungen sind verboten, die Einnahmen bleiben aus: Seit dem Corona-Lockdown Mitte März gilt für Schausteller ein Berufsverbot. Budenbesitzer wie Willy Krusig leiden darunter und sehen ihre Existenz auf Dauer gefährdet. "Die Corona-Vorschriften lassen für diese Gewerbetreibenden nicht erkennen, wann volksfestartige Formate mit einem vertretbaren (wirtschaftlichen) Aufwand wieder durchführbar sind.

    Seit Monaten können keine Einnahmen, bei weiterhin laufenden Fixkosten, generiert werden. In dieser besonders schwierigen Situation möchte die Stadt Karlsruhe den Schaustellern entgegenkommen und sie nach Möglichkeit unterstützen", stellt auch die Stadt Karlsruhe fest.

    Sechs Plätze mehr für fliegende Bauten

    In einer Beschlussvorlage bringt sie daher mit dem "Corona-Plätze-Konzept" einen Vorschlag in die anstehende Juli-Sitzung des Gemeinderats ein, der den Schaustellern einige ihrer finanziellen Sorgen lindern soll: Seit 2016 sind mobile Verkaufsstände nur auf dem Berliner Platz, dem Oberen Kronenplatz, dem Lidellplatz, dem Friedrichsplatz, dem Stephanplatz und dem Waldhornplatz erlaubt.

    Der Karlsruher Kronenplatz soll umgestaltet werden.
    Der Karlsruher Kronenplatz soll umgestaltet werden. Foto: Wessinger

    Ab den Sommerferien Ende Juli bis zum 31. Dezember sollen die Schausteller nun aber auch auf sechs weiteren Flächen in der Innenstadt die Möglichkeit erhalten, bis zu drei ihrer Buden aufzubauen und zu betreiben:

    • Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Handwerkskammer
    • Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße
    • Marktplatz, Nördlicher Bereich zwischen der Pyramide und dem Café Böckeler
    • Unterer Kronenplatz
    • Stephanplatz
    • Kirchplatz St. Stephan

    "Die Erweiterung der Nutzung des öffentlichen Raumes ist aus städtebaulicher Sicht für den überschaubaren Zeitraum vertretbar", erklärt die Stadt in ihrer Beschlussvorlage. Bei der Festlegung, wo und welche Nutzungen im Einzelnen stattfinden, sollen die Belange des "stehenden" Gewerbes, wie Wochenmärkte und Cafés, berücksichtigt werden. Die Belegung der einzelnen Standorte soll mit den betroffenen Fachämtern abgestimmt werden.

    Gemeinderat stimmt über Erlass der Sondernutzungsgebühren ab

    Eine weitere Erleichterung für die Schausteller: Rückwirkend zum 17. März - dem Beginn des Corona-Lockdowns - bis zum Jahresende müssen sie für die gewerbliche Sondernutzung der Plätze keine Gebühren sowie keine Verwaltungsgebühren bezahlen. Auch die "Erweiterung der Sondernutzungsrichtlinie im Bezug auf straßenverkehrsrechtliche und stadtgestalterische Nutzungen" bleiben bis dahin kostenfrei.

    Schaustellerverband begrüßt Maßnahmen

    Der Erlass der Sondernutzungsgebühren - den die Stadt schon im April formal beschlossen hatte - soll aber nicht nur für Schausteller gelten: Auch Café-, Restaurant- und Ladenbesitzer sind in dieser Regelung eingeschlossen. Wie viel Geld der Stadt dadurch am Jahresende fehlt, könne laut Beschlussvorlage "aufgrund fehlender Erfahrungswerte" erst nach Anlauf des "Corona-Plätze-Konzeptes" evaluiert werden.

    Beim Schaustellerverband Karlsruhe indes sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen laut Stadt Anklang gefunden haben. Bei einem "Runden Tisch" am 1. Juli mit Oberbürgermeister Frank Mentrup und Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz wurde dem Verband das Konzept vorgestellt. "Demnach wird die Möglichkeit, zumindest einzelne mobile Verkaufs- und weitere Eventgeschäfte auf öffentlichen Plätzen nutzen zu können, von allen Beteiligten als kurzfristig wirkende Maßnahme angesehen."

    Wie erfolgreich das Plätze-Konzept letztendlich tatsächlich war, will die Verwaltung Ende August mit den Schaustellern herausarbeiten. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am Dienstag, 21. Juli, offiziell über das Konzept sowie den Erlass der Sondernutzungsgebühren abstimmen. ka-news.de wird hier anschließend über den Ausgang der Abstimmung berichten.

    Beschluss im Gemeinderat vom 21. Juli: Der Antrag zum Corona-Plätze-Konzept wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Auch wenn der Antrag der AfD zur kompletten Befreiung sämtlicher Sondernutzungen (also auch Christkindlesmarkt und Herbstmesse, die Corona-unabhängig statt fänden) abgelehnt wurde, dürfen ab sofort Verkaufsstände die oben genannten Plätze kostenlos zieren.

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