"Damit ist abermals klargestellt, dass der Bund voll hinter dem Projekt steht, was sehr zu begrüßen ist", so die Abgeordneten übereinstimmend. DasCDU-Trio hatte sich zuletzt bei Bundesverkehrsminister Ramsauerpersönlich für die Aufnahme des Vorhabens in den IRP stark gemacht. Ramsauer hatte ihnen Unterstützung signalisiert.
Wird 2015 mit dem Bau begonnen?
Die Aufnahme der zweiten Rheinbrücke in den IRP sei nun vollzogen worden und zeige, wie wichtig dieses Projekt für den Bund selbst sei, so die CDU-Politiker. Der IRP stecke den Planungsrahmen für die Investitionen in die Schienenwege des Bundes, in die Bundesfernstraßen und in die Bundeswasserstraßen in den nächsten Jahren ab. Er enthalte den Investitionsbedarf für den Ersatz und für die Erhaltung der Bestandsnetze, für die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und für die Vorhaben mit weit fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife hätten oder diese in absehbarer Zeit erreichen könnten.
Die zweite Rheinbrücke sei in der Kategorie jener Vorhaben eingestuft, die sich in frühen Planungsstadien befänden, deren Planung weiter vorangetrieben beziehungsweise abgeschlossen werden soll. Das Ministerium gehe davon aus, dass in der Regel mit diesen Projekten nach 2015 begonnen werden könne. Es liege nun an den zuständigen Ländern Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz das Planfeststellungsverfahren zügig durchzuführen und zum Abschluss zu bringen, so dass Baurecht hergestellt wird, heißt es abschließend.
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