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Karslruhe: Zweite Rheinbrücke: Erörterungstermine stehen fest

Karslruhe

Zweite Rheinbrücke: Erörterungstermine stehen fest

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    Zweite Rheinbrücke: Die Erörterungstermine stehen fest
    Zweite Rheinbrücke: Die Erörterungstermine stehen fest Foto: (Archiv)

    Bei den mündlichen Verhandlungen sollen dann die rechtzeitig erhobenen Einwände, Äußerungen und Stellungnahme gegenüber dem umstrittenen Bauprojekt mit dem Träger des Vorhabens, Behörden, Vereinigungen, Betroffenen sowie Personen, die Einwände erhoben haben, erörtert werden. Das bestätigte auch das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) auf ka-news-Nachfrage.

    Zweite Rheinbrücke: Erörterungstermine stehen fest

    Sollte es erforderlich sein, wird die mündliche Verhandlung an den beiden folgenden Tagen um 10 Uhr fortgesetzt. Im rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren findet der Erörterungstermin bereits am  Mittwoch, 3. Juli, und gebenfalls am 4. und 5. Juli jeweils um 10 Uhr in der Festhalle in Wörth statt.

    Gegenstand und Zweck eines Erörterungstermins innerhalb eines Planfeststellungsverfahren ist, die von Personen, Vereinen oder Gruppen rechtzeitig erhobenen Einwände gegen ein Projekt zu erörtern. Der Erörterungstermin ist laut Gesetz grundsätzlich nicht öffentlich, sondern richtet sich an die Einwender, Antragsteller, Gutachter sowie die Genehmigungsbehörde. Der Veranstaltungsleiter könne jedoch, wenn keiner der Beteiligten etwas dagegen habe, die Verhandlung auch für alle Bürger öffnen, so ein Sprecher des RP gegenüber ka-news.

    Aktualisierung 13.30 Uhr:

    Nachdem ka-news bereits am Vormittag vom Erörterungstermin berichtet hat, teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt in einer Pressemitteilung mit, dass Regierungspräsidentin Nicolette Kressl am Dienstag, 9. Juli, um 10 Uhr den Termin in Karlsruhe eröffnen wird. Verhandlungsleiter ist Regierungsdirektor Alexander Ellinghaus aus dem zuständigen Planfeststellungsreferat im Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Einlass im Bürgerzentrum in der Henriette-Obermüller-Straße 10 erfolgt ab 9.30 Uhr.

    Das RP weist in der Pressemitteilung nochmal darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die mündliche Verhandlung grundsätzlich nicht öffentlich ist. "Der Verhandlungsleiter kann aber sonstigen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine länderübergreifende Maßnahme", heißt es weiter.

    Es finden parallel zwei Planfestellungsverfahren statt - eines für die linksrheinische Trasse und eines für die rechtsrheinische. Die Planfeststellungsbehörden hätten deshalb vereinbart, die beiden Erörterungstermine mit geringem zeitlichen Abstand durchzuführen, um interessierten Betroffenen die Teilnahme an beiden Terminen zu ermöglichen, so das RP. Im rheinland-pfälzischen Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke findet der Erörterungstermin am 3. Juli in der Festhalle Wörth statt.

    Weitere Informationen zum Thema "Zweite Rheinbrücke" bei ka-news

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