Die Kontrollpflicht für den Einzelhandel sei dagegen weder finanziell noch personell stemmbar, hieß es. Der Verband verweist auf den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), der davon gesprochen habe, dass die 3G-Regel im Einzelhandel oder auch im ÖPNV nicht praktikabel sei.
Drei Stufen in Baden-Württemberg
Es sei unverständlich, dass die baden-württembergische Landesregierung hier eine andere Auffassung vertrete, teilte die HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann mit. Die Kontrollpflicht müsse weiter in öffentlicher Hand bleiben.

Im Südwesten gelten seit diesem Donnerstag strengere Corona-Regeln. Nach dem neuen System gilt derzeit die so genannte Basisstufe. Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr.
Stufe drei - die Alarmstufe - gilt, sobald 390 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Ob die Nachweise von Geimpften, Genesenen oder Getesteten vorliegen, müssen die Händler selbst kontrollieren.