Laut Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, können unsichere Feuerwerkskörper selbst bei vorsichtiger Handhabung zu schweren Verletzungen wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen oder Augenlicht und sogar tödlichen Unfällen führen.
Böllern ohne Prüfsiegel kann juristisches Nachspiel haben
Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung oder mit gefälschten Prüfsiegeln ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Solche Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt, und gegen die Verantwortlichen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Für bestimmte Kategorien, wie F3 und F4, ist zudem eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Der Zoll appelliert, ausschließlich zugelassenes Feuerwerk zu kaufen, um Gefahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.