Thomas lebt in einem Garten - ohne Toilette, Bad, Küche und mit schlechter Heizung. Seit drei Jahren schon nennt der 49-jährige Karlsruher eine Rüppurrer Gartenanlage sein Zuhause. Er habe sein Glück auf dem Wohnungsmarkt versucht, erzählt er im Gespräch mit ka-news.
Am Anfang habe er noch einen Wohnberechtigungsschein besessen, der habe ihm aber nichts gebracht. Bei der Volkswohnung sei er zudem bereits seit drei Jahren als dringend gemeldet - auch bisher ergebnislos. Der Soziale Dienst wiederum habe ihm nicht mal eine Notunterkunft vermitteln können, so Thomas weiter. Deshalb sei er auf das Gartengrundstück in Rüppurr gezogen und würde dort nun gerne auch wohnen bleiben.
"Ich habe 100 Wohnungen angeschaut, aber nie eine Chance"
"Da ist Platz genug, um einen Wohnwagen aufzustellen und ich hätte zumindest Strom Wasser und eine Heizung", sagt er. Was fehlt, sei allein die Genehmigung der Stadt, die er braucht, um in seinem Garten legal leben zu können. "Ich möchte auf dem Grundstück, wo ich lebe, die Genehmigung, dort vorübergehend wohnen zu dürfen. Damit ich mich nicht mehr täglich strafbar mache und damit ich mir einen Wohnwagen aufstellen kann, um einfach besser zu leben", formuliert Thomas seine Wünsche.
Für diese hat er bisher bei der Stadt aber nach eigener Aussage noch keinen Ansprechpartner gefunden. "Ich habe mir mindestens 100 Wohnungen angeschaut, aber hatte niemals eine Chance. Es ist schwer den Kreislauf zu verlassen, vor allem da es keine Wohnungen gibt", erklärt der Karlsruher seine Not.
Thomas ist mit seinem Schicksal nicht allein. Ähnlich geht es auch einem anderen ka-news Leser, der auf einem Campingplatz lebt, dafür aber kein Wohngeld bekommt, weil er dort keinen Miet- sondern lediglich einen Pachtvertrag habe. Aussicht auf eine Wohnung gebe es nicht, berichtet er. Aber auch keine Unterstützung für seine laufenden Kosten, die auf einem Campingplatz viel höher seien, als in einem herkömmlichen Mietverhältnis.
Wohnen nur in "echtem" Wohnraum
Ein langes Wochenende im Gartenhäuschen zu verbringen, ist in aller Regel völlig unproblematisch. Ob man jedoch eine Genehmigung zum dauerhaften Wohnen im Garten erhält, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Die Sicherheit, aber auch Erreichbarkeit und Infrastruktur spielen dabei eine Rolle.
Das potenzielle Zuhause braucht eine feste Adresse, eine eigene Hausnummer samt Briefkasten. Gibt es in Karlsruhe die Möglichkeit, vorübergehend oder gar dauerhaft einen ersten Wohnsitz auf einem Gartengrundstück oder einem Campingplatz einzurichten?
"Nein, die gibt es nicht", erklärt Bernd Wnuck, der Pressesprecher der Stadt Karlsruhe. "Wohnen ist generell nur da genehmigt, wo es sich bauordnungsrechtlich um Wohnraum handelt", führt er auf ka-news-Anfrage aus. Und das sei in keiner der Karlsruher Kleingartenanlage der Fall. "Im Übrigen auch nicht auf den Campingplätzen in der Fächerstadt", ergänzt er.
Deshalb seien in Karlsruhe auch keine Bürger mit einem Erstwohnsitz in einer Gartenanlage gemeldet oder bekannt. Wenn also jemand auf einem Campingplatz oder in einem Gartenhaus lebt, ist dies nicht legal. "Ich empfehle jedem, der sich in solch einer Lage befindet, sich schnellstmöglich beim Sozialamt zu melden, dort wird bei drohender Wohnungsnot jedem schnell geholfen", so Wnuck abschließend.