"Künftig können Kommunen festlegen, dass für den Neubau von Wohnungen weniger als ein Stellplatz erforderlich ist", äußert sich der Karlsruher Landtagsabgeordnete Johannes Stober. Das könne die Schaffung neuer Wohnungen künftig erleichtern. Zuvor hatte der Landtag einen Paragrafen der Landesbauordnung (LBO) neu gefasst - dadurch entfällt künftig die Bedingung, mindestens ein Stellplatz pro Haushalt einzuplanen.
"Parkplatz-Mangel muss berücksichtigt werden"
Im Gespräch mit ka-news erklärt Stober: "Bisher konnte der Gemeinderat die Zahl der erforderlichen Stellplätze nur nach oben, nicht aber nach unten abändern." Beispielhaft erläutert er: "Wenn in einem Haus bisher zehn Wohnungen waren, mussten bisher laut LBO auch mindestens zehn Parkplätze gebaut werden." Der Gemeinderat konnte deren Zahl dann nicht verringern, lediglich bis auf maximal 20 erhöhen.
Durch die Neufassung des Paragrafen 74.2 Absatz 2 der LBO ist damit jetzt Schluss. Grundsätzlich kann der Gemeinderat künftig weniger Stellplätze als Haushalte per Satzung festlegen. Stober sagt: "Das könnte besonders bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne hilfreich sein." Dabei müsse man jedoch jeden Fall für sich betrachten, schließlich gebe es in einigen Bereichen der Fächerstadt auch einen Mangel an Parkplätzen.
Von diesem Problem weiß auch die Stadtverwaltung. Auf Nachfrage von ka-news sagt erklärt eine Sprecherin: "Die Auswirkungen auf öffentliche Parkplätze und die Belastung bewohnter Straßen müssen in jedem Gebiet geprüft werden." Durch den Wegfall hauseigener Parkplätze könnte besonders das "Gehweg-Parken", das in einigen Vierteln der Stadt für Diskussionen sorgt, verstärkt werden.
Doch in Vierteln, in denen das Bus- und Bahnnetz gut ausgebaut sind und ein gutes Car-Sharing-Angebot existiert, könne die Reduzierung zum Thema werden. Die Sprecherin der Stadt sagt: "Generell begrüßt die Stadt, durch die Änderung der LBO mehr Ermessensspielraum zu bekommen." Eine pauschale Aussage über das zukünftige Karlsruher Verfahren trifft aber auch sie nicht. Vielmehr müsse die Parkplatz-Reduzierung in jedem Einzellfall neu geprüft werden.
Parkhaus des Studentenwohnheims könnte Thema werden
Die Neufassung der LBO könnte überdies auch bei großen Wohnkomplexen Veränderungen mit sich bringen. Stober verweist besonders auf das "Hans-Dickmann-Kolleg" (HaDiKo), mit 999 Plätzen das größte Karlsruher Studentenwohnheim. Er sagt: "Dort hat sich herausgestellt, dass maximal 100 Parkplätze nötig sind. Nach derzeitiger Regelung müssen aber 200 bereitgestellt werden."
Die Regelungen für Stellplätze für Wohnheime sind aber, wie beispielsweise die von Krankenhäusern auch, in einer separaten Verwaltungsvorschrift festgehalten. Und die wolle die Staatssekretärin des Verkehrsministeriums, Gisela Splett, im Sommer 2015 ohnehin überarbeiten: "In Sachen HaDiKo-Parkhaus muss der Karlsruher Gemeinderat also voraussichtlich nicht tätig werden", erklärt Stober.
Die Sprecherin der Stadt hält sich bedeckt. Sie sagt: "Ob mit der Neuerung künftig zum Beispiel Parkplätze in Parkhäusern entfallen können, lässt sich heute noch nicht sagen." Derzeit fehle noch jede Erfahrung mit den möglichen Veränderungen durch die Neuerung der LBO.
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