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Karlsruhe: Neue Förderung für Lastenräder - kommen mehr auf die Straße?

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Neue Förderung für Lastenräder - kommen mehr auf die Straße?

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: Kay Tkatzik/www.pd-f.de/dpa-tmn

    Das Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025 unterstützt den Kauf von fabrikneuen Lastenrädern, die speziell für den Transport von Kindern oder Lasten konzipiert sind. Die Förderung richtet sich an Personen, die in Karlsruhe wohnen und ihre Mobilität im Alltag nachhaltig verändern möchten. Insgesamt will die Stadt ein Budget von 250.000 Euro für die Förderung Verfügung stellen. Das Geld soll aus dem Klimaschutzkonzept 2030 im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz kommen. 

    Nicht immer einfach: Einen Parkplatz zu finden, an dem das Lastenrad nicht nur Platz hat, sondern auch ausreichend gesichert werden kann.
    Nicht immer einfach: Einen Parkplatz zu finden, an dem das Lastenrad nicht nur Platz hat, sondern auch ausreichend gesichert werden kann. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Was wird gefördert?

    • Fabrikneue zwei- oder dreirädrige Lastenräder für den Transport von Kindern und/oder Lasten.
    • StVZO-konforme Ausstattung.
    • Zulässiges Gesamtgewicht: mindestens 160 kg.
    • Verlängerter Radstand bei zweirädrigen Modellen: mindestens 130 cm.
    • Maximale elektrische Tretunterstützung: bis 25 km/h und 250 Watt.
    • Spezifische Anforderungen für Familien mit Kindern unter sechs Jahren.

    Wer wird gefördert?

    • Personen, die in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben.
    • Haushalte und Wohngemeinschaften, die auf das Kfz verzichten möchten.
    • Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert.
    • Auch Haushalte mit Kindern oder Zusammenschlüsse von mehreren Haushalten sind förderfähig.

    Wann wird gefördert?

    • Antragstellung ab dem 12. Januar 2025 um Mitternacht.
    • Antragsfrist endet am 28. Februar 2025.
    • Lastenräder müssen bis spätestens 31. März 2025 bestellt werden.

    Wie hoch ist die Förderung?

    • Bis zu 50 Prozent des Kaufpreises.
    • Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren: bis zu 1.000 Euro für ein E-Lastenrad, bis zu 500 Euro für ein Lastenrad ohne E-Unterstützung.
    • Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren: bis zu 500 Euro für ein E-Lastenrad.
    • Erhöhte Förderung um bis zu 500 Euro bei Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes.
    Per Lastenrad auf dem Weg zum Kunden: Gerade in Großstädten lässt sich so Geld verdienen.
    Per Lastenrad auf dem Weg zum Kunden: Gerade in Großstädten lässt sich so Geld verdienen. Foto: Inga Kjer/dpa-tmn

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