Ursprünglich war der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die erste Jahreshälfte 2020 vorgesehen. "Es ist nun von einer Verzögerung von voraussichtlich ein bis zwei Quartalen auszugehen", so das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Genauere Aussagen zu den Verzögerungen können laut Regierungspräsidium erst im weiteren Verlauf der Lockerungen der Corona-Virus-Schutzmaßnahmen getroffen werden.