"Die Krankheit wird vorwiegend durch infizierte Wildvögel oder über den Handel mit infiziertem Geflügel in die Bestände eingetragen", erklärt das Veterinäramt Karlsruhe. So sei es bereits im Dezember 2022 zu Ausbrüchen der Geflügelpest in zwei Privathaltungen im Landkreis Germersheim gekommen.
In Karlsruhe noch keine Fälle
"Aktuell sind im Landkreis Karlsruhe keine Fälle von Geflügelpest bekannt", so das Veterinäramt. Im vergangenen Jahr sorgte die Vogelgrippe für 27 tote Tiere und Schließung des Karlsruher Zoos.

Dennoch seien vorbeugende Maßnahmen für Geflügelhalter angeraten. "Hierzu gehören insbesondere Hygienemaßnahmen wie Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie Abgrenzung von Wildvögeln."
Geflügelhaltungen - egal welcher Größe - seien außerdem im zuständigen Veterinäramt zu registrieren, erklärt das Landratsamt Karlsruhe. So könne im Seuchenfall eine Ausbreitung wirksam verhindert und die Wege der Epidemie nachverfolgt werden. "Diese Registrierung ist bereits ab dem ersten Tier notwendig", so das Amt.
Telefonnummer für weitere Informationen
Welche weiteren Auflagen seit Januar für alle Geflügelhalter in Baden-Württemberg gelten, seien auf der Internetseite des Landes zu finden. Für Fragen steht auch das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe zur Verfügung unter folgender Telefonnummer: 0721/93 68 30 10.
