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Karlsruhe: Streit um Kündigung von dm-Mitarbeitern: Drogerie-Chef bezieht Stellung

Karlsruhe

Streit um Kündigung von dm-Mitarbeitern: Drogerie-Chef bezieht Stellung

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    Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat die Kündigung des Ehepaars für unwirksam erklärt
    Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat die Kündigung des Ehepaars für unwirksam erklärt Foto: Uli Deck/dpa

    Laut einer Pressemitteilung der Gewerkschaft verdi, wurde dem Ehepaar nahezu zeitgleich wegen zu vieler Krankheitstage gekündigt. Das Paar mit drei Kindern war jeweils seit über 10 Jahren im dm Verteilzentrum in Waghäusel beschäftigt. Ab Freitagvormittag werden die Kündigungen vor des Ehepaars vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

    Solidaritätskundgebung auf dem Karlsruher Friedrichsplatz

    "Die ausgesprochenen Kündigungen sind für die fünfköpfige Familie existenzbedrohend. Wir appellieren hier an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers", so verdi-Sekretär Robin Weller. 

    Rund 120 Beschäftigte sind dem Aufruf zur Solidarität gefolgt
    Rund 120 Beschäftigte sind dem Aufruf zur Solidarität gefolgt Foto: Dominik Khilji

    Zur Solidaritätskundgebung auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe um 8 und 11 Uhr wurden mehr als 150 Beschäftigte von Kaufland, H&M, IKEA, Primark und dem dm Verteilzentrum erwartet.

    "Appellieren an soziale Verantwortung von dm"

    In den vergangenen Monaten, seien laut verdi mehreren Mitarbeitern krankheitsbedingt gekündigt worden. Gegenüber der Gewerkschaft äußerten sich zahlreiche Beschäftigte, sie hätten Angst sich krank zu melden. So gebe es Aussagen wie: "Man beißt die Zähne zusammen und geht krank arbeiten.

    "Wie wird aktuell und zukünftig mit kranken Beschäftigten umgegangen? Wie entwickelt sich das Arbeitsklima bei dm in Waghäusel? Bekommen die Beschäftigten wieder das Gefühl respektiert zu werden? Wir schauen hin! Wir appellieren an die soziale Verantwortung von dm", so Weller.

    dm verweist auf Kündigungsrecht

    In einem Telefonat mit der Redaktion, verweist ein Sprecher von dm auf das Kündigungsrecht. Laut des Drogeriemarkts können krankheitsbedingte Kündigungen in Deutschland ausgesprochen werden, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren jedes Jahr mindestens sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit festgestellt wurde und wenn versuchte Wiedereingliederungsmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind. "Da es sich aktuell um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir uns zu den Vorwürfen von ver.di nicht weiter äußern", so Herbert Arthen, Pressesprecher weiter. 

    Die Kündigungsschutzklagen des betroffenen Ehepaares wurde um 9.30 Uhr am Arbeitsgericht Karlsruhe (Ritterstraße 12) im Kammertermin öffentlich verhandelt. 

    Arbeitsgericht erklärt Kündigung für unwirksam

    Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Kündigung der beiden Mitarbeiter der Drogeriemarktkette dm unwirksam ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

    Ein Vergleich war vor der Verhandlung zwischen dm und den zwei Mitarbeitern gescheitert.

    ver.di will Fall weiter im Blick behalten

    Im Zuge der vergangenen Tarifverhandlungen sei ver.di auf den Fall aufmerksam gemacht worden, so Robin  Weller, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Mittelbaden Nordschwarzwald. Bereits in der Vergangenheit hätten Beschäftigte von dm mehrfach von der Existenz krankheitsbedingter Kündigungen berichtet.

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    Foto: Dominik Khilji

    So habe man auch von der krankheitsbedingten Kündigung des Ehepaares erfahren, welches drei Kinder hat und von einem Hausbrand betroffen war. "Da haben wir gesagt, diesem Fall wollen wir auf jeden Fall unterstützen", sagt Weller. 

    Die Familie sei nach dem Urteil erleichtert und dankbar, so Weller. "Das waren lange Monate der Belastung mit dem schwebenden Verfahren", so der Gewerkschaftssekretär gegenüber der Redaktion. Nun werde man bei ver.di mit der Familie in Kontakt bleiben, um mögliche Repressionen zu verhindern. Dm habe Andeutungen gemacht, die Kündigungen im nächsten Monat erneut zu versuchen, so Weller.

    Aktualisierung, 27. Oktober, 18.34 Uhr: dm bezieht Stellung

    Dieser Aussage widerspricht dm-Geschäftsführer Christian Harms in einer Stellungnahme an die Redaktion. "Die Behauptungen zu möglichen Repressionen von Herrn Weller entbehren jeder Grundlage und zeugen davon, dass dem Verdi-Repräsentanten nicht an einem einvernehmlichen Miteinander gelegen ist, sondern dass er leider die Konfrontation sucht", schreibt er in einer E-Mail an ka-news.de.

    Im Laufe des aktuellen Verfahrens hätte das Unternehmen mehrere Versuche unternommen, mit den Mitarbeitern zu einer einvernehmlichen Lösung über die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse zu kommen.

    Christian Harms erklärt ka-news.de-Redakteur Carsten Kitter wie eine Terminbuchung über die "Mein dm-App" funktioniert."
    Christian Harms erklärt ka-news.de-Redakteur Carsten Kitter wie eine Terminbuchung über die "Mein dm-App" funktioniert." Foto: Hammer Photographie

    "Weder im Gütetermin, noch in den Gesprächen seither, noch bei der heutigen Verhandlung konnte mit den Klägern eine Lösung gefunden werden. Das Arbeitsgericht hat einen vernünftigen und angemessenen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht, den wir akzeptiert hätten, zu dem die Kläger aber nicht bereit waren. Selbst ein über dem Vorschlag des Gerichts liegendes Angebot unsererseits lehnten die Kläger ab", so der Geschäftsführer weiter.

    Sobald die Urteilsbegründung vorliege, will das Unternehmen über das weitere Vorgehen beraten. 

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