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Karlsruhe: Verbot gelockert: KVV führt neue Fahrradkarte für Stoßzeiten ein

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Verbot gelockert: KVV führt neue Fahrradkarte für Stoßzeiten ein

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    Fahrräder in den Karlsruher Bahnen sorgen regelmäßig für Diskussionen.
    Fahrräder in den Karlsruher Bahnen sorgen regelmäßig für Diskussionen. Foto: (ka-news)

    Zukünftig können mit dem Kauf einer Fahrradkarte Fahrräder auch während des morgendlichen Pendlerverkehrs nicht mehr nur in DB-Zügen, sondern auch in den Stadt- und Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) mitgenommen werden, teilt der KVV mit. Bislang war eine Mitnahme von Rädern zu diesen Zeiten nicht erlaubt. Im August wurde für die unzulässige Mitnahme von Fahrrädern während der Sperrzeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 Euro eingeführt.

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    Das soll sich nun wieder ändern: Die Fahrradkarte ist gültig für eine Fahrt im KVV-Gebiet von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr.  Im Busverkehr gelten weiterhin die zum 1. August 2015 aktualisierten Regelungen, nach denen die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr generell untersagt ist. 

    Als Fahrkarte für ein Fahrrad kann man im KVV-Gebiet entweder eine Fahrradkarte oder eine 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene erwerben. Die kostenlose Fahrradmitnahme mit einer BahnCard100 gilt bei AVG und VBK nicht.

    "Der KVV hat sich für diese Neuregelung entschieden, weil die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) mit dem neuen Verkehrsvertrag, den sie für den Zeitraum von 2016 bis 2022 mit dem Land abschließt, sich zur Einführung der Fahrradkarte verpflichtet", teilt ein Pressesprecher im Gespräch mit ka-news mit. Im Karlsruher Stadtgebiet gelte die Karte konsequenter Weise auch, weil die AVG-Bahnen auf ihren Laufwegen auch durch das Stadtgebiet fahren.

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