"Insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen werden durch die bindenden Qualitätsstandards, gerade beim Thema Abstellen der E-Scooter zukünftig einen noch höheren Stellenwert einnehmen", erklärt die Stadtverwaltung Karlsruhe in einer Mitteilung an die Presse.

Fortan soll die Dokumentation des korrekten Abstellvorgangs der Roller verbindlich sein, erklärt die Stadt. "Beim Abstellen muss stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein."
Sollten sich Rollerfahrer nicht an diese Regeln halten, so werde künftig mit entsprechenden Verwarnungen – samt Verwarnungsgeld – reagiert, erklärt die Stadtverwaltung.

Um für ein verantwortungsvolles Fahren zu sensibilisieren, werde die Stadt gemeinsam mit den Roller-Anbietern einen "Sicherheitstag" gestalten, so die Stadtverwaltung. Dieser soll im nächsten Frühjahr stattfinden. In diesem Rahmen soll es Besuchern möglich sein, die Scooter auszuprobieren und sich von den Profis einige Ratschläge mitgeben zu lassen, erklärt die Stadt.