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Prozess zur Geiselnahme in Karlsruher Apotheke: Das Urteil steht fest!

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Urteil bei Apotheken-Geiselnahme: Täter muss über 7 Jahre in den Knast

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    Schwurgerichtssaal Landgericht Karlsruhe
    Schwurgerichtssaal Landgericht Karlsruhe Foto: Verena Müller-Witt

    Am Dienstag, 9 Uhr, startet der fünfte Prozess-Tag am Karlsruher Landgericht. Heute soll das Urteil fallen. Am vergangenen Verhandlungstag, dem 8. März wurden unter anderem die Sachverständigen befragt, wie der zuständige Psychologe.

    Die einzelnen Verhandlungstage werden in gekürzter Fassung dargestellt. Ka-news.de stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    19. März, 5. Verhandlungstag

    11.30 Uhr: Geiselnehmer wird nach Jugendstrafrecht verurteilt

    Das Gericht erklärt: "Es gilt das Prinzip der Einheitsjugendstrafbildung. Die Strafe aus Rottweil, die bereits verbüßt wird, wird in den Strafrahmen mit einbezogen."

    Der Angeklagte hat bereits von seinen aus dem vorhergehenden Urteil des Amtsgerichts Rottweil zu verbüßenden 3 Jahren und 10 Monaten, 2 Jahre und 6 Monate abgesessen. Damit verhängt das Gericht nun eine Einheitsjugendstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten.

    11.25 Uhr: 7 Jahre und 6 Monate Haft für den Geiselnehmer

    Das Gericht lehnt die Anklage gegen erpresserischerischen Menschenraubs ab, da keine objektive Bereicherungsabsicht an den 7 Millionen bestand. Das Gericht geht weiter davon aus, das Ziel der Kontakt zur Ex-Freundin gewesen sei. Es sei ihm somit keine Bereicherungsabsicht nachweisbar.

    Ein Fluchtplan sei nicht geplant worden, auch würde keine Anforderungen an die Verpackung und die Stückelung des Geldes gestellt worden sein und es wurde auch kein Gepäck für eine eventuell Flucht gerichtet. 7 Millionen sei eine überzogenen Forderung gewesen. Er könnte somit davon ausgegangen sein, dass der Kontakt zu seiner Freundin als erstes erfüllt werden könnte.

    10 Uhr: Psychologe sieht Resozialisierungschancen durch Jugendstrafrecht

    "Der Angeklagte wurde in eine Jugendherbergen geparkt und konnte sich so emotional nicht entwickeln.", zitiert die Verteidigung den Psychologen. Der Angeklagte habe Emotionen nicht gelernt, aber er habe gelernt zu funktionieren. "Das ist noch keine erwachsenes Ausmaß der Organisationfähigkeit, der Angeklagt ist klar reifungsverzögert."

    Aber es bestehe das Potential, dass sich der Angeklagte weiterentwickle und dafür muss er die Angebote in der Haftzeit wahrnehmen. "Er muss den Zirkel brechen, harte Arbeit kommt auf den Angeklagten zu." Und weiter wird die Einschätzung des Psychologen zitiert "Das Jugendstrafrecht muss definitiv Anwendung finden."

    9.55 Uhr: Verteidigung beharrt auf Ausnahmesituation

    Die Drogen hätten das Fass zum Überlaufen gebracht, erklärt der Verteidiger des Angeklagten. Das Fass hingegen sei durch die Jugend schon gefüllt worden. Die Lösegeldforderung von 7 Millionen sei eine Ablenkung gewesen, es ginge dem Angeklagten nur um seine Ex-Freundin. 

    9.30 Uhr: Plädoyer der Staatsanwältin

    Der Angeklagte hätte erst nach dem ersten Ultimatum gefordert, seine Ex sehen zu wollen und zuvor hätte es nur die Forderung nach den 7 Millionen Euro gegeben, so die Staatsanwältin. Auch die Behauptung des Angeklagten, die 7 Millionen Euro seien lediglich eine Ablenkung gewesen um eine polizeiliche Abfrage der Waffenläden zu umgehen, erscheint der Staatsanwältin unschlüssig. Die Forderung sei auch nach der Schließung der Waffenläden weiterhin gestellt worden.

    Außerdem sollen Audio und Video Aufzeichnungen belegen, dass der Angeklagte keine Ausfallerscheinungen durch Drogen aufwies. Das stütze auch die Aussage des Psychologen, erklärt die Staatsanwaltschaft.

    Die Geiseln hingegen leiden fortan unter langfristigen psychischen Beeinträchtigungen.

    Die Staatsanwaltschaft plädiert folglich auf: Erpresserischer Menschenraub, Nötigung, Freiheitsberaubung, schwere Freiheitsberaubung und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe.

    Staatsanwaltschaft plädiert auf Jugendstrafrecht: 8 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung

    Obwohl der der Angeklagte kognitiv auf dem Level eines Erwachsenen eingestuft wird, könnte nicht gewährleistet werden, dass sich die Defizite des Angeklagten noch verwachsen könnten. Darum plädiert die  Staatsanwalt für die Anwendung des Jugendstrafrechts.

    8 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung setzt die Staatsanwaltschaft als Urteil an. 

    8. März, 4. Verhandlungstag

    12 Uhr: Die Drogen seien schuld

    Der Angeklagte sieht seine Schuld vor Gericht ein. Er gibt die Schuld seinem Drogenkonsum. "Ohne Sucht, keine Tat," erklärt der angeklagte Geiselnehmer.

    Er wolle nun im Haft seinen Entzug machen und wisse von seiner Verantwortung. 

    Die Hauptdiagnose des Psychologen sei eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Es sei jedoch keine Unterbringung in einer Psychiatrischen Einrichtung nötig. Viel mehr sehe der Psychologe für den Angeklagten eine "Chance durch Bildung". Der Angeklagte sei intelligent und darum könnte Bildung mehr bringen, als eine intensive psychologische Aufarbeitung. 

    11.50 Uhr: Psychologisches Gutachten "sehr ungewöhnlich"

    Nach der Geschlossenen Verhandlung, wird im Beisammensein der Öffentlichkeit das psychologische Gutachten des Angeklagten verlesen. Der dafür zuständige Psychologe bezeichnet das Verhalten des Angeklagten als sehr ungewöhnlich.

    Der Angeklagte hätte gegenüber des Psychologen nur sehr leise gesprochen und die Kommunikation sei eher schwierig gewesen. Außerdem hätte er keine Angaben zu der eigenen Biografie machen wollen, nur zu seiner Tat.

    9.40 Uhr: Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Aussage der Jugendgerichtshilfe von der Verhandlung ausgeschlossen.

    Grund hierfür ist, dass bei der Aussage die Kindheit und Jugend des Angeklagten thematisiert werden soll und diese stark von Gewalt und Misshandlungen geprägt gewesen sein soll.

    Damit der Angeklagte auch ohne Scham Aussagen kann, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.  Auch das Alter des Angeklagten spielt hierbei eine Rolle, erklärt die Richterin.

    8. März, 9.30 Uhr: Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

    Das Gericht berät über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Es soll ein Sachverständiger aufgerufen werden, der die Kindheit des Angeklagten aufarbeiten soll. Dabei gehe es um schwere Themen, unter anderem etwaige Misshandlungen.

    27. Februar, 14.33 Uhr: Weitere Termine verschoben

    Nach den Zeugenvernehmungen stehen noch die Verlesung der Gutachten sowie die Abschlussplädoyers und die Urteilsverkündung auf der Tagesordnung. Ob der heute 21-Jährige nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, muss noch geklärt werden.

    Allerdings werden diese Termine erst im Verlauf kommender Woche stattfinden. Wie das Landgericht in einem Telefonat mit ka-news.de erläutert, müssten die zwei noch ausstehenden Termine verschoben werden. Wie die deutsche Presseagentur (dpa) berichtet sei der Grund für die Verschiebung der Krankheitsfall eines Gerichtmitarbeiters. Voraussichtlich werden diese kommende Woche nachgeholt.

    23. Februar, 3. Verhandlungstag

    12.15 Uhr: Blutabnahme erfolgte erst 12,5 Stunden nach der Tat

    Laut Angaben des Angeklagten hatte er 0,2 Gramm HHC, 6 bis 7 Dosen Whisky Cola und eine halbe Flasche Gin an dem Tag konsumiert. Das Blutabnahmeprotokoll ergab jedoch keine messbaren Werte an HHC im Blut, dafür rund 1,44 Promille. Allerdings lagen zwischen der Tat und der Blutentnahme rund 12,5 Stunden. Bis dahin ist der Konsum nicht mehr nachweisbar, heißt es.

    11.39 Uhr: Zeugenaussage Corina R. 

    Eine der Zeuginnen ist die Apotheken-Angestellte Corina R. Sie berichtet, dass sie und sechs weitere Personen sich in den hinteren Räumlichkeiten versteckten und die Tür verriegelten. Der Chef habe sie zuvor aus dem Büro herausgewunken. 

    "Wir haben immer nur Geräusche gehört, konnten diese aber nicht zuordnen", berichtet sie im Gerichtssaal. In dem Raum riefen sie die Polizei und blieben mit den Beamten in Kontakt. Die habe den Mitarbeitern nahegelegt den Raum nicht zu verlassen. Als die Polizei später die Apotheke stürmte sei es dann "sehr erschreckend" gewesen, da auch nochmal Schüsse fielen.

    Seither leide Corinna R. an einem verworrenen Sicherheitsgefühl und sei mit alltäglichen Situationen überfordert "Ich war zwar jetzt arbeiten, aber ich werde jeden Tag daran erinnert. Ich würde das nicht nochmal durchstehen." Es habe aber sehr geholfen, dass sie mit ihren Kollegen auf der Arbeit darüber reden konnte. Andere Mitarbeiterinnen seien noch krankgeschrieben, eine habe gewechselt.  

    Zwei der Mitarbeiter wollen nach Angaben des Gerichts nicht aussagen.

    19. Februar, 2. Verhandlungstag:

    11.03 Uhr Zeugenaussage von Silvia S.: "Er sagte, er möchte niemanden verletzen"

    Zeugin Silvia S.

    Silvia S. ist die erste Zeugin am zweiten Prozesstag. Sie erscheint mit psychologischer Begleitung. "Hinter mir kam jemand rein und hat gerufen: Das ist eine Geiselnahme. Dann hat er uns hinter den Tresen gejagt“, erzählt die 62-jährige Erzieherin. Im Anschluss habe der Angeklagte von der "Kassiererin" verlangt, dass diese die Türe schließe. Ihr gelang später die Flucht.

    "Er sagte immer wieder, er möchte niemanden verletzten, er möchte nur, dass das gemacht wird, was er verlangt", so die Zeugin weiter.

    Zuerst habe der Angeklagte das Geld, später erst den Kontakt zu seiner Ex-Freundin gefordert. Außerdem bestätigt Silvia S., dass der Angeklagte zu einer weiteren Geisel, Isabell B.,  gesagt habe, dass diese gehen dürfe. Die Tür sei zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits verriegelt gewesen.

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    Foto: Verena Müller-Witt

    Silvia S. gibt außerdem zu Protokoll, dass Maximilian H. nach Alkohol gerochen habe und sehr angespannt, nervös gewesen sei. Da Isabelle B. sehr ängstlich gewesen sei, habe Silvia S. immer wieder versucht, eine Art Sympathiebindung zu der Frau aufzubauen. "Haben über alles Mögliche gesprochen", so die Zeugin weiter.

    Während der Geiselnahme sei der Angeklagte zumeist auch im Raum gewesen. Über sein weiteres Vorgehen, mögliche Pläne nach der Tat oder wofür er das Geld nutzen wolle, habe er nicht mit Silvia S. gesprochen.  "Ich habe ihn gefragt, warum er das macht und ihm gesagt, dass er erschossen werden kann", sagt Silvia S. Er habe daraufhin nur gesagt: "jetzt ist es zu spät." 

    Ferner habe er später mit Silvia S. und Isabelle B. einige Räume in der Apotheke abgesucht. Laut Zeugin war er davon überzeugt, dass sich noch weitere Geiseln in dem Gebäude befinden würden.  

    Angeklagter schrieb Brief an Silvia S. und entschuldigt sich

    Wie im Prozess weiterhin bekannt wird, habe der Angeklagte der Zeugin einen Brief geschrieben. Er habe Alkohol und Drogen genommen und wisse deshalb nicht genau, was er tat, schreibt Maximilian H. Ob er sich in dem Brief konkret entschuldigt hat, geht aus der Aussage von Silvia S. nicht hervor.

    Das wird zum Ende der Befragung nachgeholt. Auf Nachfrage des Verteidigers, ob der Angeklagte sich bei Silvia S. entschuldigen dürfe,  stimmt die Zeugin nach langer Überlegung schließlich zu. "Es tut mir unfassbar leid, ich wünschte ich könnte den Tag rückgängig machen", sagt Maximilian H.

    "Mein Ansinnen war, dass er mich anschaut, wenn er sich entschuldigt", erläutert die Zeugin am Dienstagmittag in einer E-Mail an die Redaktion.

    Die weiteren Zeugenanhörungen konnten aus Zeitgründen leider nicht berücksichtigt werden.

    9.15 Uhr: Angeklagter wird verhört: "Ich wollte aufgeben, sobald ich mit meiner Ex-Freundin gesprochen hätte"

    Mit etwa 15 Minuten Verspätung beginnt der zweite Verhandlungstag.  Zu Beginn verliest Staatsanwältin Ute Staudacher eine Nebenklage. In dieser heißt es, dass die Geschädigte Susanne P. in Folge der Geiselnahme unter Panikattacken litt und bis Januar dieses Jahres krankgeschrieben war. Nebenklage lautet daher: Freiheitsberaubung.

    Im Prozess um die Geiselnahme bezieht auch der Angeklagte selbst Stellung. Er berichtet, dass er sich wegen seiner Ex-Freundin "in die ganze Sache reingesteigert" habe. Außerdem sei er unter Alkoholeinfluss und habe zuvor HC Joints geraucht. Vor der Tat habe er sich noch eine Maskierung im Ettlinger Tor gekauft und sei beim Frisör gewesen. Bereits am Abend zuvor habe er darüber nachgedacht, eine Geiselnahme durchzuführen. Allerdings sei eine Sparkasse zunächst das eigentliche Ziel gewesen.

    Da dort zu viele Menschen unterwegs waren, habe er die Apotheke als Ort seiner Tat gewählt, weil "dort Licht brannte". "Mach's jetzt, ich ziehe es durch", habe er sich dann gedacht.

    Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn des Prozess.
    Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn des Prozess. Foto: Uli Deck/dpa

    In Folge habe er die Apotheke betreten und eine kassierende Mitarbeiterin dazu aufgefordert, die Türe zu schließen. Anschließend habe er im weiteren Verlauf der Geiselnahme sich gemeinsam mit zwei Geiseln, Isabell B. und Silvia S.,  in den Räumlichkeiten der Apotheke nach weiteren Personen umgeschaut und seinen Anruf mit den Forderungen getätigt. So habe er gegen 18 Uhr gewollt, dass seine Exfreundin zur Apotheke kommt.

    Vom  Fahndungsführer habe er sich währenddessen die "ganze Zeit hingehalten" gefühlt und nochmals geschossen. Bei alledem sei es ihm nicht um die 7 Millionen Euro gegangen. Er habe mit der Lösegeldforderung Zeit schinden wollen, damit die Polizei beschäftigt ist und die Waffenläden nicht nach der Echtheit der Waffe befragen könne.

    Richterinnen Salomon und Gusinde haken nach

    Die vorsitzende Richterin Sabine Salomon fragt den Angeklagten daraufhin, warum er so gedacht habe. "Ich weiß nicht, was ich mir dabei gedacht habe. Vielleicht wäre die Polizei dann früher gekommen", so Maximilian H. Der Plan sei gewesen, dass seine Exfreundin zur Apotheke komme und er sich ergebe.  

    Nach Angaben von Maximilian H. habe er auch dafür gesorgt, dass die Geiseln zu essen und zu trinken bekommen. Er selbst habe den ganzen Tag über nichts gegessen, dafür weiterhin Alkohol getrunken. Gegenüber den zwei Frauen habe er immer wieder gesagt: "Sie brauchen keine Angst haben, es passiert nichts. Ich glaube, das haben sie auch verstanden", so der Angeklagte weiter. 

    Spezialeinsatzkräfte der Polizei stürmen eine Apotheke, in der es zu einer mutmaßlichen Geiselnahme gekommen war.
    Spezialeinsatzkräfte der Polizei stürmen eine Apotheke, in der es zu einer mutmaßlichen Geiselnahme gekommen war. Foto: Christoph Schmidt/dpa

    "Was haben Sie gemacht, als weder das mit der Freundin noch mit dem Geld geklappt hat?", will Richterin Salomon weiter wissen. Maximilian H. teilt mit, dass er wütend gewesen sei, das Magazin nachgeladen und geschossen habe. An seinen Ausruf "sonst wird`s eklig" kann er sich indes nicht mehr erinnern. Vielmehr sei er schockiert gewesen, als er dies in der Akte gelesen habe. "Ich wollte aufgeben, sobald ich mit meiner Ex-Freundin geredet hätte", so der Angeklagte am zweiten Prozesstag. Was gewesen wäre, wenn sie mit ihm geredet hätte, weiß er nicht. "An dem Tag habe ich gedacht, es wäre eine gute Idee", sagt Maximilian H.

    Heute sehe der die Aktion als "beschämend". Am Tag der Geiselnahme sei es ihm "katastrophal" gegangen und sei er "auf jeden Fall betrunken" gewesen.

    5. Februar, 1. Verhandlungstag: Ausschluss der Öffentlichkeit

    Der Prozess beginnt am Montag mit einer Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin Jennifer Marberg. So soll der Angeklagte während der Geiselnahme 7-Millionen Euro Lösegeld gefordert haben, ansonsten würde es "eklig" werden. Immer wieder gab Maximilian H. Schüsse ab, um seine Forderungen zu untermauern. Im Gerichtssaal befindet sich außerdem die Ex-Freundin des Täters, zu der Maximilian H. während seiner Tat Kontakt gefordert hatte. 

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    Foto: Verena Müller-Witt

     Auf Antrag von Verteidiger Alexander Kist geht der Prozess am ersten Tag unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Der Angeklagte wird dann zur eigenen Person befragt, um die persönlichen Verhältnisse zu klären. Nach Angaben der Richterin soll die Kindheit von Maximilian H. schwierig gewesen sein, zudem ist der junge Mann bereits vorbestraft. Nach Angaben des Landgerichts war der erste Prozesstag gegen 11 Uhr vorüber. Am Montag, 19. Februar, startet der zweite Verhandlungstag. 

    Geiselnahme in Karlsruhe: Was ist damals passiert?

    Am 10. März 2023 hielt Karlsruhe für einen Moment den Atem an. Denn eine Apotheke in der Ettlinger Straße wird zum Schauplatz einer Geiselnahme. 

    Mit einer Schreckschusswaffe bedroht der Täter drei Menschen im vorderen Bereich der Apotheke, weitere Personen können sich im hinteren Bereich des Geschäfts verstecken. Seine Forderung: sieben Millionen Euro Lösegeld. Andernfalls stellte er in Aussicht, die Geiseln zu töten.

    Polizei-Großeinsatz: In Karlsruhe wurden am Freitagabend, 11.  März, mindestens 7 Geiseln genommen.
    Polizei-Großeinsatz: In Karlsruhe wurden am Freitagabend, 11. März, mindestens 7 Geiseln genommen. Foto: Corina Bohner

    Gegen 21.06 Uhr gab der Täter mehrere Schüsse ab, woraufhin Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei Baden-Württemberg das Gebäude stürmten. Kurz vor 22 Uhr kann die Polizei Entwarnung geben und die Geiselnahme beenden. Die Geiseln blieben körperlich unversehrt, der Täter wird in Gewahrsam genommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Den gesamten Ablauf, von der Geiselnahme bis zur Befreiung, könnt ihr in unserem Ticker nachlesen.

    Wann sind die Verhandlungstage am Karlsruher Landgericht?

    Der erste Verhandlungstag startet am Montag, 5. Februar, um 8.30 Uhr mit der Anklageverlesung und der Vorstellung der persönlichen Verhältnisse des Täters. Letzteres findet gegebenenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Polizei-Großeinsatz: In Karlsruhe wurden am Freitagabend, 11.  März, mindestens 7 Geiseln genommen.
    Polizei-Großeinsatz: In Karlsruhe wurden am Freitagabend, 11. März, mindestens 7 Geiseln genommen. Foto: Corina Bohner

    Was ist an den Verhandlungstag geplant?

    • 19. Februar: Einlassung des Angeklagten zur Sache und Zeugenvernehmungen
    • 23. Februar: Zeugenvernehmungen
    • 26. Februar: Zeugenvernehmung polizeiliche Zeugen
    • 28. Februar: Vernehmung von Sachverständigen (Eventuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
    • 29. Februar: Ggf. Urteilsverkündung

    Wie hoch kann die Strafe ausfallen?

    Wie lang die Strafe schlussendlich ausfällt hängt auch davon ab, ob der damals 20-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. 

    Wird der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt, ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis mehreren Jahren möglich. Beim Erwachsenenstrafrecht könnte den mittlerweile 21-Jährigen eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren erwarten.

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