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Karlsruhe: Unzufriedene Mieter: Karlsruher Studenten kritisieren Youniq-Wohnheime

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Unzufriedene Mieter: Karlsruher Studenten kritisieren Youniq-Wohnheime

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    Youniq - eine Wortzusammensetzung aus "young" (dt. jung) und "unique" (dt. einzigartig) - verspricht ein einzigartiges und schickes Wohngefühl. Auf der Internetpräsenz des privaten Wohnheimanbieters klingt alles ganz einfach: Man wählt seinen Studienstandort, füllt diverse Formulare aus und schon hat man ein schönes, vollmöbliertes Zimmer mit Einbauküche und eigenem Bad sowie gemeinschaftlich nutzbare Räume. An mittlerweile zehn Standorten in Deutschland haben Studenten die Möglichkeit jung und schick zu wohnen. Auch in Karlsruhe gibt es zwei Wohnheime von Youniq. Gerade in der Fächerstadt ist die Unterbringung von Studenten schon seit längerem ein schwieriges Thema.

    Keine Provison - aber 480 Euro Aufnahmegebühr

    Doch wenn es stimmt, was mehrere ka-news-Leser berichten, ist die einzigartige Einfachheit unter Umständen auch einzigartig schwierig. Das junge, schicke Wohnen habe auch seine Schattenseiten, so ein Mieter gegenüber ka-news. Es beginne bereits beim Einrichten des gemieteten Zimmers. Im Vertrag, der ka-news vorliegt, ist vermerkt, dass aus dem Zimmer nichts entfernt werden darf. Nicht einmal die Matratze dürfe in den Abstellraum gebracht werden, wenn man lieber seine eigene Matratze verwenden wolle, so der Mieter. Ein Youniq-Mitarbeiter habe ihm vorgeschlagen, die unliebsame Matratze doch im Zimmer an die Wand zu stellen. Bei Zimmern mit einer Größe von 19 bis 32 Quadratmetern ein fragwürdiger Ratschlag. 

    Geworben wird weiterhin mit einer komfortablen All-in-Miete von 471 bis 680 Euro, die, wie der Name sagt, bereits alles beinhaltet. Auf der Homepage ist von provisionsfreiem Mieten die Rede, was insbesondere für Studenten ein großer Vorteil ist, da neben der Kaution keine weiteren Kosten anfallen. Wer an dieser Stelle aufhört zu lesen, hat sich jedoch zu früh gefreut. Denn es muss eine Aufnahmegebühr entrichtet werden, aktuell beläuft diese sich auf 480 zusätzliche Euro. "Durch Anmietung einer hochwertig möblierten Wohnung bei Youniq erhalten Sie die Möglichkeit, bestimmte Features zu nutzen, die mit dem Konzeptgedanken von Youniq in Verbindung stehen", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ka-news. Wer jedoch nicht alle Features wie die Fitness Lounge, die Washing Lounge oder die Learning Lounge nutzen möchte, muss trotzdem zahlen.

    Die Sache mit dem warmen Wasser

    Die diversen "Lounges" sowie das "breite Angebot der Features" sind auch ein weiterer Punkt auf der Mängelliste der Youniq-Mieter. Mehrere Mieter berichteten, dass der Multifunktionsraum zum ersten Einzug Ende 2011 noch nicht fertig gewesen sei. Mittlerweile müsse auch für diesen, etwa zum Feiern von Partys bereitgestellten Raum eine Mietgebühr von 50 Euro pro Tag gezahlt sowie eine Kaution von 200 Euro hinterlegt werden, bemängeln sie. Das passe nicht mit der gezahlten Aufnahmegebühr zusammen.

    Noch ein Kritikpunkt der Mieter: Terrasse und Dachterrasse seien nicht mehr uneingeschränkt nutzbar. Youniq nimmt hierzu Stellung: "Die Dachterrasse musste in der Tat zu unserem Bedauern wiederholt geschlossen werden, da einige wenige Mieter verschiedenfach gegen die Hausordnung verstoßen haben." Dies sei bedauerlich, allerdings habe man die Terasse inzwischen unter der Woche wieder während der Anwesenheit eines Youniq-Mitarbeiters geöffnet. "Das entsprach als Kompromiss einem Vorschlag, der aus den Reihen der Studenten an uns herangetragen wurde." Einige Mieter sehen das weniger positiv - sie sprechen jedoch von Willkür seitens des Unternehmens.

    "Es sieht alles toll aus", bekräftigen Youniq-Mieter im Gespräch mit ka-news. Die Probleme seien erst nach und nach aufgetaucht. Die Liste der bei ka-news eingegangenen Mängel ist lang, neben den genannten gibt es noch mehrere Heizungsausfälle, fehlendes Warmwasser, Hausmeister, die ohne Erlaubnis die Wohnung betreten und einiges mehr. Youniq bestreitet dies größtenteils auch nicht, betont aber gegenüber ka-news, in jedem Fall umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen und dies an die Mieter kommuniziert zu haben. Die Ursachen seien zudem stets unterschiedlicher Natur gewesen: "beispielsweise: eine nicht ordnungsgemäße Ausführung der Wartungsarbeiten durch den damaligen Verwalter, Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit einer Verlegung der Fernwärmetrassen, Störungen bei den Stadtwerken." Was das unerlaubte Betreten der Wohnungen angeht betont Youniq, dass dies allen Mitarbeitern strengstens untersagt sei. Endgültig auflösen lässt sich diese Situation wohl nicht - es steht Aussage gegen Aussage.

    Mietvertrag erst nach einem Jahr kündbar

    Ebenso wenig lässt sich das Mietverhältnis außerhalb der gesetzten Zeitpunkte ohne weiteres auflösen. Vertraglich ist festgehalten, dass ein Mieter mindestens ein Jahr an das Youniq-Zimmer gebunden ist. Erst zum Ende dieses Jahres kann das Mietverhältnis mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Versäumt man diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate. Doch für Studenten sind kurzfristige Wohnortwechsel aufgrund von Praktika, Auslandsaufenthalten oder Studienortwechseln normal. Youniq zeigt dafür kein Verständnis. Will ein Mieter früher aus dem Vertrag raus, muss er eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Nettokaltmiete zahlen. Diese dient einem Dokument zufolge, das ka-news vorliegt,  der Suche nach einem Nachmieter, die Youniq übernimmt. Bis der gefunden ist, läuft der Mietvertrag weiter. Eine Mieterin, die sich die zusätzlichen Kosten sparen wollte, suchte selbst einen Nachmieter und wurde fündig. Die Gebühr musste sie trotzdem zahlen.

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 307/08) hat sich einem ähnlichen Fall angenommen, in dem ein Student die vertragliche Mindestmietzeit von zwei Jahren nicht einhalten wollte. Als Youniq-Mieter, die aus diversen Gründen das Mietverhältnis vorzeitig kündigen wollten, eine Mitarbeiterin darauf hinwiesen, erhielten sie folgende Antwort via E-Mail: "In dem [...] Urteil [...] geht es insbesondere um außerordentliche Kündigungen (unzumutbare Zustände im Gemeinschaftsbereich und Sanitäreinrichtungen)." Scheinbar hat die Mitarbeiterin auf der zweiten Seite des Urteils mit dem Lesen aufgehört. Der Tatbestand des BGH-Urteils ist tatsächlich die außerordentliche Kündigung des Mieters. Doch im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung heißt es, "dass der im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsauschluss die Beklagten (Anm.: der Mieter und sein Vater) unangemessen benachteiligt und deshalb [...] unwirksam ist." Begründet wird dies weiter mit der Flexibilität, die Studenten in ihrer Wohnungswahl benötigen.

    Youniq lässt Mietverträge gerade juristisch prüfen

    "Die derzeitig verwendeten Mietverträge entsprechen nach einer juristischen Prüfung dem aktuellen Rechtverständnis zum Zeitpunkt ihres Entstehens", heißt es in einer Stellungnahme hierzu mit dem Verweis, dass Youniq in Karlsruhe lediglich Pächter mit einem entsprechend begrenzten Handlungsspielraum sei. Das Urteil gibt es seit 2009, die neusten Verträge stammen aus diesem Jahr. Laut Youniq findet aktuell erneut eine juristische Prüfung statt. "Sollte die gerade noch stattfindende juristische Prüfung des Sachverhalts ergeben, dass Anpassungsbedarf besteht, so werden wir dies schnellstmöglich im Interesse unserer Mieter umsetzen."

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