Nach dem unter anderem durch ein verkehrstechnisches Gutachten zur Unfallrekonstruktion gestützten Ergebnis der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Verkehrspolizei Karlsruhe wurde dabei von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Die 35 Jahre alte Frau sei mit ihrem Pkw auf der Durlacher Allee in westlicher Richtung gefahren. Nach einer "Gelbphase" von 4 Sekunden habe die Ampel an der Einmündung des Weinweges für sie bereits 3,2 Sekunden "Rotlicht" gezeigt, als sie die Haltelinie überfahren habe.
Baustellenbedingt sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort seinerzeit auf 50 km/h beschränkt gewesen. Tatsächlich habe sie - zuletzt beschleunigend - die rote Ampel mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h überfahren, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Im Einmündungsbereich des Weinweges sei die Autofahrerin mit einem - aus ihrer Sicht von rechts kommenden - Pkw kollidiert, dessen Fahrer - für ihn bei Grün - im Begriff gewesen sei, vom Weinweg nach links in die Durlacher Allee abzubiegen. Dadurch sei ihr Fahrzeug in die Straßenbahnhaltestelle "Weinweg" geschleudert worden und habe an der dortigen Fußgängerfurt fünf Personen erfasst, heißt es weiter.
Bei dem Unfall am 25. September 2012 war eine 57 Jahre alte Frau und ein 72 Jahre alter Mann getötet worden. Eine 19 -jährige Frau sowie zwei 25 beziehungsweise 27 Jahre alte Männer haben teilweise schwere Verletzungen erlitten. Ebenfalls verletzt worden sind der Fahrer des aus dem Weinweg kommenden Fahrzeugs und die beiden zwei und 16 Jahre alten Kinder der Unfallverursacherin in deren Pkw.
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