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Karlsruhe: Umweltplakette: Karlsruher Umweltzonen ab 2013 auf "Grün"

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Umweltplakette: Karlsruher Umweltzonen ab 2013 auf "Grün"

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    Ab 1. Januar 2013 dürfen in den Karlsruher Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
    Ab 1. Januar 2013 dürfen in den Karlsruher Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Foto: dpa

    "Mit der Umsetzung der bestehenden Luftreinhaltepläne und dieser Fortschreibung hoffen wir, eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität zu erreichen", so Regierungspräsident Rudolf Kühner. Vorrangiges Ziel sei auch weiterhin, den Schadstoffausstoß direkt an den Quellen, also im Straßenverkehr, bei Industrie, Gewerbe und im Hausbrand zu reduzieren.

    Der Entwurf der Fortschreibung und die Maßnahmenbewertungen der Gutachter sind ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht. Die Offenlage in den betroffenen Städten und Gemeinden wird in den nächsten Monaten durchgeführt und die entsprechenden Termine in den Mitteilungsblättern der Städte und Gemeinden sowie im Internet bekannt gegeben.

    Fahrverbot mit roter Plakette in Karlsruhe ab 2012

    Bisher enthalten die sechs Teilpläne mit Umweltzonen in Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Pforzheim, Mühlacker und Pfinztal Fahrverbote für Fahrzeuge mit roter Plakette ab Januar 2012. Das stufenweise Verbot ziele darauf, die Erneuerung und die Nachrüstung der Fahrzeugflotte zu beschleunigen, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

    Fahrzeuge mit der aktuellen Schadstoffnorm "Euro 5" stoßen deutlich weniger Schadstoffe aus als ältere Fahrzeuge. Die meisten Autobesitzer können durch Nachrüstung ihrer Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen und vermeiden damit ein Fahrverbot, so das RP. Benziner ohne oder mit ungeregeltem Katalysator können die grüne Plakette erhalten, wenn ein geregelter Katalysator nachgerüstet wird. Bei Diesel-Fahrzeugen ist eine Höherstufung durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter möglich.

    Die Feinstaubwerte wurden seit 2006 lediglich noch in den Jahren 2007 und 2010 in Mühlacker an mehr als 35 Tagen knapp überschritten. Allerdings lag während der zurückliegenden Jahre und liegt auch aktuell eine deutliche Überschreitung der jeweils gültigen Stickstoffdioxidwerte vor. Dies sei trotz eines tendenziellen Rückganges auch in den Folgejahren zu erwarten, so die Prognose des Präsidiums. Erst nach einer Marktdurchdringung mit Fahrzeugen der neuen EU-Abgas-Vorschriften ("Euro 5" und "6") werde mit einer nachhaltigen Besserung gerechnet.

    Holzfeueröfen tragen ebenso zur Feinstaubbelastung bei

    Hauptverursacher der Luftschadstoffbelastung ist weiterhin der Straßenverkehr. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen sind daher laut RP unumgänglich. Aber auch Holzfeueröfen können in den Stadtgebieten erheblich zur Feinstaubbelastung beitragen. Hierzu hat der Bund die Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) erneuert - sie soll ermöglichen, dass der klimafreundliche Brennstoff Holz weiterhin eingesetzt werden kann.

    Bei austauscharmen Wetterlagen in den Wintermonaten können sich die Abgase aus Holzfeuerungen jedoch in der bodennahen Atmosphäre bedenklich anreichern. Mit dem Verzicht auf den Betrieb von Einzelraumzusatzöfen und mit weitgehender Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln - insbesondere bei kritischen Wetterlagen - könne jeder einen nennenswerten Beitrag zur Luftreinhaltung leisten, so die abschließende Empfehlung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

    Siehe auch:

    Umweltplakette: Immer weniger Autos fahren in Karlsruhe ohne

    Falsche Umweltplakette: 40 Euro und einen Punkt in Flensburg

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