Kameraüberwachung und Karlsruher Bahnen - an sich ist diese Kombination nicht neu.Vor rund acht Jahren wurden die Bahnen im Bereich des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) mit Videokameras ausgestattet. Angebracht wurden die Kameras bis 2013 in 70 Niederflurfahrzeugen, 59 Stadtbahnwagen und 112 Zweisystemfahrzeugen, die im KVV-Gebiet unterwegs sind.
Rund 4.000 Euro kostete die Ausrüstung mit Videokameras pro Bahn. In Karlsruhe erhoffte man sich durch die Kameras eine bessere Vorbeugung vor Vandalismus. Inzwischen sind sämtliche Bahnen mit einer Videoüberwachung im Innenraum ausgestattet. Doch dabei soll es nicht bleiben: Wenn es nach den Bahnbesitzern geht, könnten bald weitere Kameras hinzukommen.
Bahnbetreiber wollen Gefahrensituationen analysieren
In einigen Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) habe man bereits testweise sogenannte Dashcams eingebaut, erklärt Sprecher Nicolas Lutterbach im Gespräch mit ka-news. Dashcams sind kleine Videokameras, die meist auf dem Amaturenbrett oder an Windschutzscheiben eines Fahrzeugs angebracht sind.
Die kleinen Kameras, die man vor allem aus Autos kennt, sollen jetzt auch bei den VBK-Bahnen zum Einsatz kommen. Um Strafverfolgung oder Überwachung gehe es nicht, bekräftigt Pressesprecher Lutterbach. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch vielmehr, im Falle einer Gefahrenbremsung Rückschlüsse über die Situation vor der Bahn ziehen zu können.

(Diese kleine Kamera soll künftig Aufschluss über gefährliche Situationen geben. Quelle: VBK)
Noch sind die eingebauten Kameras nicht in Betrieb, denn die rechtliche Situation ist hier noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund haben die Verkehrsbetriebe sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg gewandt.
Zwischen Sicherheit und Datenschutz
Und dort stellt man auf Anfrage von ka-news klar: Das Anliegen aus Karlsruhe ist nicht ganz unproblematisch. Bei einer Konferenz der Datenschutzbehörden des Landes und des Bundes, dem sogenannten Düsseldorfer Kreis, wurde erklärt, dass eine solche Dashcam-Aufzeichnung unzulässig ist. Der Grund: Die Aufnahmen würden in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer eingreifen.
Dennoch müsse man jeden Fall gesondert betrachten, erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Volker Broo auf ka-news-Nachfrage. "Es muss unterschieden werden, ob die Aufzeichnung beispielsweise durch eine Bremsung erst gestartet wird, oder ob sie dauerhaft läuft."
Die VBK planen derzeit nach eigenen Angaben mit letzterer Variante. So soll die Aufzeichnung durchgehend laufen und das Material nach zwei bis drei Tagen gelöscht werden. Allerdings sei die Qualität der Aufnahme so gering, dass weder Gesichter noch Kennzeichen zu erkennen seien, so Lutterbach.
Die Prüfung des Falles dauert noch an
Zum Ergebnis der Auswertung wartet man in Karlsruhe auf eine Rückmeldung, so der Sprecher weiter. Auf den konkreten Fall in Karlsruhe angesprochen, können die Verantwortlichen in Stuttgart allerdings derzeit keine Auskunft geben. Dort liegen aktuell nur Angaben von den Verkehrsbetrieben aus dem vergangenen Jahr vor, die auf ihre heutige Gültigkeit geprüft werden müssen.
Damit steht eine Bewertung aus Stuttgart derzeit noch aus. Verbieten können die Datenschutzbeauftragten den Betrieb der Dashcames allerdings ohnehin nicht. Hier könne man nur eine Beurteilung der Rechtslage aufgrund der vorliegenden Fakten aussprechen, so Broo. Diese Bewertung findet nach Einschätzung der Datenschutz-Experten frühestens im September statt.
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