Zum wiederholten Male hat die Grün-Schwarze Regierung die Corona-Regeln für das Land verschärft, welche ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind und bis zum 24. Januar gelten sollen. Die Einschränkungen gelten auch für Geimpfte und Genesene.
Dateiname | : | Corona Regeln ab 27.12 |
Dateigröße | : | 860520 |
Datum | : | 27.12.2021 |
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Private Treffen, Gastronomie und Veranstaltungen
- Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.
- Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
- Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 1 Uhr.
- Zu Veranstaltungen dürfen nun nur noch höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
Änderungen bei 2G Plus
Bislang waren Geimpfte und genesene Menschen von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Doch auch hier gelten ab dem 27. Dezember neue Regelungen. Von der Testpflicht ausgenommen sind zum Beispiel Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung bereits erhielten.
Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
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