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Karlsruhe: Skandal um Brustimplantate: Erster Prozess in Karlsruhe

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Skandal um Brustimplantate: Erster Prozess in Karlsruhe

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    Nach dem Skandal um Brustimplantate mit mangelhaftem Billig-Silikon verhandelt das Landgericht Karlsruhe jetzt über die erste Schadenersatzklage einer Betroffenen. Foto: Eric Estrade/ Photopqr/ Nice Matin
    Nach dem Skandal um Brustimplantate mit mangelhaftem Billig-Silikon verhandelt das Landgericht Karlsruhe jetzt über die erste Schadenersatzklage einer Betroffenen. Foto: Eric Estrade/ Photopqr/ Nice Matin

    Die 40-Jährige hatte sich vor fünf Jahren Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen lassen. Wie das Gericht mitteilte, verlangt sie unter anderem Schmerzensgeld in einer Größenordnung von 20 000 bis 30 000 Euro. Nach Angaben der Anwälte ist es die erste derartige Klage in Deutschland.

    PIP hatte über Jahre hinweg Brustimplantate verkauft, die mit nicht dafür zugelassenem Industriesilikon gefüllt waren. Der Skandal war 2010 bekannt geworden. Gegen den Firmengründer läuft ein Anklageverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er hatte zugegeben, bewusst das billigere Silikon eingesetzt zu haben.

    In Deutschland hatte im Januar 2012 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geraten, die Kissen entfernen zu lassen. Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen. Das Institut geht davon aus, dass mehr als 5000 Frauen in Deutschland Implantate von PIP und den anderen unseriösen Firmen erhalten haben. Bis Mitte 2012 wurden rund 1000 Implantate wieder entfernt; bei mehr als einem Viertel der gemeldeten Fälle war ein Kissen gerissen, bei jedem fünften Silikon ausgetreten.

    Da die Herstellerfirma inzwischen pleite ist, richtet sich die Klage in Karlsruhe unter anderem gegen den Chirurgen, der die Implantate eingesetzt hatte. Er habe nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt, argumentieren die Klägeranwälte.

    Außerdem haben sie den Lieferanten des Silikons, die Versicherung des Herstellers und den TÜV Rheinland verklagt, der die Implantate als Medizinprodukte zertifiziert hatte; des weiteren die Bundesrepublik Deutschland wegen Amtspflichtverletzung.

    «Mindestens einer der fünf Beklagten muss haften», sagte Klägeranwalt Michael Graf der Nachrichtenagentur dpa. «Es kann nicht sein, dass der Verbraucher in so einer Situation völlig alleingelassen wird.» Allein Grafs Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben etwa 250 PIP-Geschädigte.

    Siehe auch:

    Giftige Brustimplantate in Karlsruhe: Wann muss operiert werden

    Pressemitteilung Landgericht Karlsruhe

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu PIP-Implantaten

    Abschlussbericht der britischen Gesundheitsbehörde NHS zu PIP Brustimplantaten

    Bericht der französischen Gesundheitsbehörden - Zusammenfassung (dt. Übersetzung)

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